Kooperationsvereinbarung zwischen Saarland und Baden-Württemberg

Saarland und Baden-Württemberg unterzeichnen Kooperationsvereinbarung zur Bekämpfung der Cyberkriminalität. Kooperationsvereinbarung zwischen Saarland und Baden-Württemberg

Von Ministerium Inneres Sport

Die Innenminister des Saarlandes und von Baden-Württemberg, Klaus Bouillon und Thomas Strobl, haben am Freitag, 17. März 2017, eine Kooperationsvereinbarung zur Bekämpfung der Cybercrime unterzeichnet.

Ein Schwerpunkt der Vereinbarung liegt dabei auf einer verbesserten Aufklärung von Straftaten, die im Bereich des Darknets begangen werden.

Der saarländische Innenminister Klaus Bouillon: „Mit der Kooperationsvereinbarung intensivieren wir die Zusammenarbeit zwischen den beiden Bundesländern. So wollen wir den vielfältigen Herausforderungen bei der Bekämpfung von Cybercrime wirkungsvoll entgegentreten.“
Die Spuren von Internetkriminalität seien flüchtig, veränderbar, zum Teil anonymisiert, verschlüsselt und ortsungebunden und somit nicht mit den traditionellen kriminalistischen Methoden zu sichern, so der Minister.

Bouillon erklärt: „Die Täter können von überall agieren. Das macht die Arbeit der Sicherheitsbehörden besonders aufwändig und schwierig. Die Bündelung von Kompetenzen, Wissen und Strategien schafft uns einen großen Vorteil für die Bekämpfung der Cybercrime.“

Der baden-württembergische Innenminister Thomas Strobl ergänzt: „Das Netz hat bei praktisch allen Terroranschlägen oder vereitelten Anschlagsplänen eine relevante Rolle gespielt. Internet und Soziale Medien sind auch ein wichtiger Tummelplatz für Kriminelle und Ort eines gefährlichen Versteckspiels potenzieller Gefährder. Deshalb müssen wir beim Kampf gegen den Terror und beim Kampf gegen die organisierte Kriminalität alles daran setzen, dass unsere Sicherheitsbehörden mit den technischen Entwicklungen Schritt halten. Wir brauchen Spezialisten und Spezialtechnik, vor allem aber müssen wir das tun, was in der Logik der Infrastruktur liegt: vernetzt denken und arbeiten. Dazu gehört auch: Nicht alle müssen alles machen. Deshalb schließen wir mit dem Saarland jetzt als erstes Bundesland eine Kooperationsvereinbarung! Das soll auch eine Botschaft ins Darknet sein: Ihr seid nicht ohne Beobachtung. Wir haben Euch im Blick!“
Den Herausforderungen der Cybercrime könne nur begegnet werden, wenn die Sicherheitsbehörden organisatorisch, technisch, personell und strategisch gut aufgestellt sind und die national als auch international vernetzte Zusammenarbeit weiter ausgebaut wird.

Zum Hintergrund:
Die sich immer stärker entwickelnde Digitalisierung und die damit einhergehende Veränderung der Kommunikation bringen immer wieder neue Manipulations- und Angriffsmöglichkeiten mit sich. Terroristische Organisationen oder Kriminelle aus nahezu allen Phänomenbereichen der Kriminalität nutzen dieses Kommunikationsmittel zunehmend zur Begehung von Straftaten. Dabei nutzen sie die Anonymität und Verschlüsselung des Darknets für ihre Zwecke aus.
Bisherige Entwicklungen zeigen, dass Täter im Bereich Cybercrime zunehmend professioneller vorgehen, indem sie ihre Vorgehensweise ständig verfeinern und den aktuellen Gegebenheiten anpassen. Das Gefährdungs- und Schadenspotenzial durch Angriffe auf die Integrität und Sicherheit der Datensysteme steigt.
Deutlich erschwert werden Ermittlungen im Bereich der Cybercrime durch den Umstand, dass die Täter überregional agieren und international vernetzt sind. Eine Spezialisierung der polizeilichen Ermittlungsarbeit ist unerlässlich. Dabei können eine effektive Prävention sowie die nachhaltige, ganzheitliche Bekämpfung von Cybercrime nur durch Kooperationen der zuständigen Sicherheitsbehörden zukunftsträchtig sein.

Die neue Kooperationsvereinbarung zur Bekämpfung der Cybercrime hat folgende Schwerpunkte:

· Aus- und Fortbildung
– Unterstützung bei der Ausbildung von Cybercrimesachbearbeiterinnen und Cybercrimesachbearbeitern
– Unterstützung bei der Grundausbildung zur Cybercrimespezialistin/zum Cybercrimespezialisten
– Intensivierung der Zusammenarbeit im Bereich der polizeilichen Spezialfortbildung

· Ermittlungen
– Intensivierung des Erfahrungsaustauschs hinsichtlich anlassbezogener Ermittlungen im Darknet
– Hospitationen von Spezialistinnen und Spezialisten anlässlich vorgehaltener Erfahrungen in speziellen Ermittlungsbereichen

· Einsatz- und Ermittlungsunterstützung/Technik
– Gegenseitige Nutzung selbst entwickelter/zu entwickelnder Auswerte-/ Ermittlungstools
– Hospitationen von Spezialistinnen und Spezialisten zum Informationsaustausch im technischen Bereich
– Einzelfallbezogene Unterstützung in besonderen Ermittlungsbereichen, Nutzung von vorgehaltener Technik (Softwarelizenzen/Hardware)
– Unterstützung/Erfahrungsaustausch im Bereich Kryptoanalyse/ Dekryptierung verschlüsselter Daten

· Zentralstellenaufgaben
– Intensivierung des bilateralen Informationsaustauschs auf Ebene der Zentralstellen Cybercrime der Landeskriminalämter
– Intensivierung der Zusammenarbeit im Bereich der ZAC-Funktion

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