„Niemand wird gezwungen, an Karfreitag eine Diskothek oder eine Konzerthalle zu besuchen.
Von Thomas Lutze Linkspartei
Menschen mit christlichen Glauben können frei und unbeschwert einen gesetzlichen Feiertag begehen.
Sie können Kirchen und Gottesdienste besuchen, gemeinsam mit der Familie und Freunden die Zeit verbringen. Sie können deren gedenken, die nicht mehr am Leben sind. Warum es aber ihnen und anderen Bürgerinnen und Bürgern gesetzlich verboten ist, eine Tanzveranstaltung zu besuchen, lässt sich in einer modernen, aufgeklärten Gesellschaft nicht begründen“, so Thomas Lutze, saarländischer Bundestagsabgeordneter der Partei DIE LINKE.
Lutze weiter: „Die Religionsfreiheit ist ein hohes Verfassungsgut. Dazu gehört selbstverständlich der Respekt vor religiösen Handlungen. Religionsfreiheit bedeutet aber auch, dass Menschen die Freiheit haben, keiner Religion oder einer anderen als der Christlichen anzugehören.“
Und wenn der Staat und unsere Gesellschaft eine Verantwortung auf diesem Gebiet nachgehen will, dann müssen die verkaufsoffenen Sonntage abgeschafft werden. Der kommerzielle Konsum ist an sechs Tagen pro Woche – im Saarland bis 20 Uhr abends – möglich. „Der Sonntag sollte bis auf die notwendigen Ausnahmen arbeitsfrei sein. Dies durchzusetzen, muss in einer christlich geprägten Gesellschaft endlich auf die Tagesordnung, anstatt an einem nicht zeitgemäßen Relikt wie dem Tanzverbot an Karfreitag festzuhalten“, so Lutze abschließend.
Anmerkung Linksjugend Saar: Das Tanzverbot ist nicht mehr zeitgemäß
Anlässlich des anstehenden christlichen Feiertags Karfreitag diese Woche erneuert die saarländische Linksjugend ihre Forderung nach einer Aufhebung des Tanzverbots an religiösen Feiertagen.
Dennis Kundrus, Mitglied im Sprecherrat der Linksjugend Saar, erklärt dazu: „Seit Jahrzehnten machen sich linke, aber auch liberale politische Gruppen dafür stark, das überkommene Verbot des rhythmischen Bewegens an diesem und anderen christlichen Feiertagen abzuschaffen. In den meisten Bundesländern, auch im Saarland, gilt es aber immer noch unentwegt. Wir werden nicht müde, die immer gleichen Argumente auch dieses Jahr nochmals zu wiederholen: Das Tanzverbot passt nicht zu unserer Auffassung einer Trennung von Staat und Kirche sowie unserem Verständnis von Religionsfreiheit.“
Dabei stehe es selbstverständlich jedem Menschen frei, an diesen Tagen zur Ruhe zu kommen, zu beten und seinen Glauben auszuleben. Dies dürfe aber nicht dazu führen, dass andere Menschen daran gehindert werden, dies nicht zu tun und stattdessen anderen Tätigkeiten, wie beispielsweise dem Tanzen, nachzugehen. „Selbst im traditionell erzkatholischen Italien wurde das Tanzverbot inzwischen aufgehoben. In Deutschland, wo die Gruppe der Konfessionslosen inzwischen größer ist als die Gruppe der Katholiken oder der Evangelischen, hält man jedoch weiter daran fest“, so Kundrus weiter. „Wir fordern daher abermals, das Tanzverbot aufzuheben. Es ist unzeitgemäß, bevormundend und widerspricht unserer Auffassung nach der Religionsfreiheit, die auch als die Freiheit, ohne Religion zu leben verstanden werden muss.“
Die Linksjugend fordert in ihrem Statement dazu auf, sich dem Tanzverbot bis zu dessen Aufhebung zu widersetzen – und proklamiert, frei nach der Popkünstlerin Lady Gaga: „Just dance!“