Bund gibt grünes Licht für Antrag von Landwirtschaftsminister Jost.
Landwirte im Saarland, deren Äcker und Wiesen in so genannten benachteiligten Gebieten liegen, die also unter schwierigen Produktionsbedingungen und mit vergleichsweise niedrigem Ertragspotenzial wirtschaften müssen, bekommen mehr Geld. Auf Antrag des saarländischen Landwirtschaftsministers Reinhold Jost hat die Bundesregierung nunmehr zugestimmt, dass aus dem Fördertopf der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) in diesem Jahr zusätzlich 1,49 Mio. Euro in die „Ausgleichszulage“ für benachteiligte Gebiete fließen dürfen.
Bei den GAK-Mitteln handelt es sich um Bundes- und Landesmittel, die für eine ganze Reihe von Förderbereichen vorgesehen sind, deren Abfließen aber aus verschiedenen Gründen nicht immer sichergestellt ist. Diese Mittel unterliegen dem Jährlichkeitsprinzip. Werden sie in dem betreffenden Jahr nicht abgerufen, fließen sie am Jahresende wieder in die Bundeskasse zurück.
Minister Jost: „Unser Einsatz hat sich gelohnt. Wir haben Wort gehalten und geliefert. Das Saarland hat nunmehr eine Flexibilisierung erreicht, die es ermöglicht, nicht abgeflossene GAK-Mittel im Land zu halten und umzuschichten; sie werden in diesem Jahr in Gänze in die Ausgleichszulage fließen. Damit kann den Landwirten auf benachteiligten Flächen im Saarland – und das sind ja fast alle – für das Jahr 2017 eine deutliche Aufstockung der Auszahlungen garantiert werden.“
Die Ausgleichszulage für benachteiligte Gebiete wird im Saarland erstmals in diesem Jahr ausgezahlt. Die Mittel hierfür stammen aus Umschichtungen aus der ersten in die zweite Säule der Agrarförderung, insgesamt rund 5 Mio. Euro für vier Jahre.
Das saarländische Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz hatte in langen Verhandlungen mit der Europäischen Kommission im letzten Jahr erreicht, dass von den rund 88.000 ha landwirtschaftlicher Nutzfläche im Saarland rund 82.000 ha als von Natur aus benachteiligte Gebiete -anerkannt wurden.
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red.zbs