Kann die Veranstaltung in Bexbach bleiben?
Die Veranstaltung „Toughrun“ fand auf dem ehemaligen Übungsgelände der Bundeswehr statt, das vom Pächter als „Utopion“ bezeichnet wird. Dieses insgesamt rd. 107 ha große Gelände liegt zum überwiegenden Teil im Landschaftsschutzgebiet mit mehreren geschützten Biotopen. Das Gelände wurde 2009 mit einem Bebauungsplan überplant, in den unter anderem in Abstimmung mit der Obersten Naturschutzbehörde und dem Landesamt für Umwelt und Arbeitsschutz alle naturschutzfachlichen Aspekte eingeflossen sind.
Im Bebauungsplan sind die Art und die Flächen der zulässigen Nutzungen festgesetzt.
Aufgrund von Beschwerden aus der Bevölkerung zu unzulässigen Nutzungen des Geländes mussten das Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz, die Oberste Naturschutzbehörde, die Untere Bauaufsichtsbehörde des Saarpfalz-Kreises sowie die Stadtverwaltung Bexbach tätig werden.
Der „Toughrun“ mit einer vom Veranstalter genannten Anzahl von rd. 1300 Teilnehmern und ca. 500 Besuchern entspricht wie weitere Veranstaltungen nicht den Festsetzungen des Bebauungsplans. Damit die Veranstalter den für 2017 bereits terminierten Lauf und andere Vorhaben dennoch durchführen konnten, haben die beteiligten Fachabteilungen von Land, Kreis und Stadt folgende Auflagen formuliert:
Die Naturschutzbehörden des Landes haben im Gespräch mit dem Veranstalter ganz klare Aussagen dazu getroffen, welche Bereiche als Tabuzonen anzusehen sind. Dies sind die Bespielung der Feilbachaue und der geschützten Biotope auf der Gemarkung Oberbexbach sowie die Überquerung des verlandeten Weihers („Follochweiher“) auf Jägersburger Gemarkung.
Außerdem haben die Naturschutzbehörden nicht gestattet, die Parkplätze am Golfplatz in Websweiler über die sich an die „Panzerstraße“ angrenzenden Waldwege anzufahren.
Die Kreisbehörde hat aus Gründen der Gefahrenabwehr (Statik, Brandschutz) darauf hingewiesen, dass die Gebäude nur in Teilbereichen und eingeschränkt genutzt werden dürfen.
An den nördlichen Teil des „Utopion – Geländes“ grenzen auf Homburger Gemarkung unmittelbar mehrere Lagergebäude an, die aufgrund der Nutzung gemäß dem Bundesimmissionsschutzgesetz als Störfallbetrieb eingestuft sind. Bei öffentlichen Veranstaltungen ist sicherzustellen, dass die Teilnehmer und Besucher keiner Gefährdung ausgesetzt werden.
Um eine Gefährdung für Teilnehmer und Besucher auszuschließen hat der Fachbereich Sicherheit und Ordnung der Stadt Bexbach in Absprache mit den Naturschutzbehörden die Veranstalter um die Vorlage eines Sicherheitskonzeptes gebeten. Nach Vorlage dieses Sicherheitskonzeptes konnten die Veranstaltungen für 2017 genehmigt werden.
Die generelle Nutzung des Geländes ist weiterhin auf der Grundlage des rechtskräftigen Bebauungsplans „Historische Siedlung“ möglich. Eine Änderung des Nutzungskatalogs bedarf der Aufstellung eines neuen Bebauungsplans. In diesem Bebauungsplan muss die Gefährdung der Teilnehmer und Besucher durch den vorhanden Störfallbetrieb rechtssicher ausgeschlossen und die Beeinträchtigung der Anwohner sowie die Auswirkungen auf Natur und Umwelt betrachtet und bewertet werden.
Ein solches Verfahren ist aufgrund der Vorgaben des Bundesgesetzgebers zu den zu betrachtenden Themen stets ergebnisoffen.
Ein Entwurf des Investors mit entsprechender Begründung, der dem Stadtrat zur Beschlussfassung vorgelegt werden könnte, liegt der Stadtverwaltung derzeit noch nicht vor.
Es wäre seitens der Stadt wünschenswert, wenn das bundesrechtliche Verfahren ergäbe, dass das hochwertige Gelände mit interessanten Veranstaltungen gebietsverträglich genutzt werden könnte.
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