Positive Bilanz nach zweitem großangelegten Aktionstag.
Saarbrücken. Polizei zieht erneut positive Bilanz nach zweitem großangelegten Aktionstag in der Saarbrücker Innenstadt. Bei einem zweiten großangelegten Polizeieinsatz im Rahmen der Sicherheitspartnerschaft zwischen der Landeshauptstadt Saarbrücken und dem Ministerium für Inneres, Bauen und Sport kann die saarländische Vollzugspolizei erneut auf einen positive Bilanz zurückblicken. Im Rahmen der in den Abend- und Nachtstunden vom 1./2. Dezember 2017 durch rund 100 Einsatzkräfte der saarländischen Vollzugspolizei, darunter auch 2 Mitarbeiter der Police Nationale Saargemünd, durchgeführten Einsatzmaßnahmen, wurden im Zusammenwirken mit Mitarbeitern der Landeshauptstadt Saarbrücken, der Saarbahn GmbH, der Bundespolizei, des Hauptzollamts Saarbrücken sowie des Landesverwaltungsamt – Zentrale Ausländerbehörde insgesamt 153 Personen und 105 Fahrzeuge kontrolliert. Es wurden 59 Strafverfahren (darunter 39 x „Schwarzfahren“ und neun Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz) und 29 Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet.
Wie bereits bei dem ersten Aktionstag am 31. August 2017, standen bekannte Kriminalitätsbrennpunkte im Saarbrücker Innenstadtbereich, mehrere Gaststätten sowie der öffentliche Straßenverkehr im Fokus der polizeilichen Einsatzmaßnahmen.
Bereits ab 18:00 Uhr führten Bedienstete der Saarbahn GmbH, durch Kräfte der Vollzugspolizei unterstützt, gezielte Fahrscheinkontrollen in öffentlichen Verkehrsmitteln durch. Die Polizei nutzte in diesem Zusammenhang zusätzlich die Gelegenheit, die Fahrgäste für das Deliktsfeld des sog. „Taschendiebstahls“ zu sensibilisieren und hilfreiche Tipps zum Schutz des mitgeführten Eigentums zu geben. Es konnten 39 „Schwarzfahrer“ festgestellt werden. Diese erwartet nun eine Strafanzeige wegen des Verdachts des Erschleichens von Leistungen.
Im Zuge der Amtshilfe wurden ab 19:45 Uhr gaststätten-/bau- und arbeitsrechtliche Kontrollmaßnahmen der Landeshauptstadt Saarbrücken sowie des Hauptzollamtes in mehreren Gaststätten im Innenstadtbereich von Saarbrücken durch Polizeikräfte unterstützt. Hierbei konnten durch die Bediensteten der LHS Saarbrücken 10 Verstöße gegen das Nichtraucherschutzgesetz und durch das Hauptzollamt Saarbrücken ein Verstoß gegen die Anmeldepflicht für Arbeitnehmer festgestellt werden.
Die Vollzugspolizei legte den Schwerpunkt der eigenen Maßnahmen auf nach Auswertung von polizeilichen Lagebildern als Kriminalitätsbrennpunkte deklarierte Örtlichkeiten im innerstädtischen Bereich. Hier war es in den zurückliegenden Monaten, insbesondere in den Nachtstunden, wiederholt zu Körperverletzungsdelikten zwischen Besuchern der dortigen Kneipen und Discotheken gekommen. Die polizeiliche Präsenz wurde daher ab 19:30 Uhr verstärkt und es wurden gezielte Personenkontrollen durchgeführt. Insbesondere die dortigen Gaststätten und Diskotheken wurden verstärkt bestreift. Im Zuge der Einsatzmaßnahmen konnte im Bereich der Johanneskirche ein Graffitisprayer auf frischer Tat betroffen und vorläufig festgenommen werden. Der Täter wurde im Anschluss an die polizeilichen Maßnahmen entlassen. Die Ermittlungen ergaben, dass die Signatur des Sprayers, das sog. „Tag“, bereits mehrfach in der Saarbrücker Innenstadt festgestellt werden konnte.
Weiterhin stand analog zum ersten Aktionstag der Bereich der Congresshalle und der Johanneskirche auf der Agenda. Im Zuge der Maßnahme konnten im Bereich der Johanneskirche mehrere Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz und das Aufenthaltsgesetz festgestellt werden.
Begleitend zu den bereits genannten Maßnahmen wurden Verkehrskontrollen auf den An- und Abfahrtswegen der Besucher der Saarbrücker Gaststätten und Discotheken durchgeführt. Vier Fahrzeugführer standen unter Drogeneinfluss und mussten sich einer Blutprobenentnahme unterziehen. Die Kontrollen führten insgesamt zum Auffinden von mehreren Hundert Gramm Betäubungsmitteln. In einem Fall konnten ca. 150 g in einem Fahrzeug aufgefunden werden. Daraus resultierend ergaben sich mehrere Wohnungsdurchsuchungen.
Nach kurzer Flucht konnte ein afghanischer Fahrzeugführer festgenommen werden, nachdem er, da einen keinen Führerschein besaß, vor der Kontrolle zu Fuß flüchten wollte. An der gleichen Örtlichkeit wurde ein türkischer Staatsangehöriger, der aus Frankreich eingereist war, mit einem gefälschten griechischen Führerschein festgestellt. Nach Überprüfung der Person sowie der mitgeführten Dokumente ergab sich der Verdacht des Fahrens ohne Fahrerlaubnis, der Urkundenfälschung sowie der illegalen Einreise. Die Person wird am 2. Dezember 2017 nach Frankreich zurückgeschoben.
Ein Fahrer war ohne Versicherungsschutz unterwegs. Bei 14 Fahrzeugführern ergaben sich Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung.
Der polizeiliche Einsatzleiter und stellvertretende Leiter der Polizeiinspektion Saarbrücken-St. Johann, Polizeirat Harald Groß, zieht somit insgesamt ein positives Resümee.
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red.zbs