Saarlandweites Anmeldeverfahren beim Regionalverband kann jetzt starten.
Das Gesundheitsamt des Regionalverbandes Saarbrücken stellt ab sofort Anmeldebescheinigungen für im Saarland tätige Prostituierte aus. Das Ende Oktober vom Landtag verabschiedete entsprechende Landesausführungsgesetzt ist am 14. Dezember in Kraft getreten und sieht vor, dass der Regionalverband jetzt saarlandweit für die Gesundheitsberatungen und das Anmelde- und Erlaubnisverfahren für Prostituierte sowie für Prostitutionsbetriebe zuständig ist.
Geschätzt sind saarlandweit etwa 1.500 Prostituierte in rund 200 Prostitutionsstätten oder auf dem Straßenstrich tätig. Regionalverbandsdirektor Peter Gillo sieht den Regionalverband für die jetzt beginnende Aufgabe gut aufgestellt: „Um die vom Ministerium übertragenen neuen Aufgaben bewältigen zu können, hat der Regionalverband fünf neue Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eingestellt. Nach den neuen gesetzlichen Regelungen ist jede in der Prostitution tätige Person verpflichtet, sich behördlich anzumelden und sich vorher gesundheitlich beraten zu lassen. Seit September haben bereits rund 100 Gesundheitsberatungen stattgefunden.“
Über die kostenlose gesundheitliche Beratung wird eine Bescheinigung ausgestellt, die bei der behördlichen Anmeldung vorzulegen ist. Die Gebühr für die Ausstellung der behördlichen Anmeldebescheinigung beträgt 30 Euro. Auf Wunsch ist für fünf Euro zusätzlich auch die Ausstellung einer Alias-Bescheinigung möglich. Beide Bescheinigungen sind immer mitzuführen. Wer bei Kontrollen keine oder ungültige Bescheinigungen vorlegen kann, muss mit Bußgeldern rechnen. Sollte es im Zuge der Umsetzung zu Verzögerungen bei der Terminvergabe kommen, entstehen den Betroffenen zum jetzigen Zeitpunkt keine Nachteile.
Für die Gesundheitsberatung und die behördliche Anmeldung müssen Termine vereinbart werden, unter folgenden Telefonnummern:
Gesundheitliche Beratung: Tel. 0681 506 5361 oder Tel. 0681 506 5321
Behördliche Anmeldung: Tel. 0681 506 5317 oder Tel. 0681 506 5318
E-Mail: prostituiertenschutz@rvsbr.de
Weitere Infos: www.regionalverband-saarbruecken.de/prostituiertenschutz
Hintergrund: Am 1. Juli 2017 ist das Gesetz zur Regulierung von Prostitutionsstätten und zum Schutz von in der Prostitution tätigen Personen in Kraft getreten. Durch das Gesetz werden umfassende Regelungen im Hinblick auf die Anmeldung und Gesundheitsberatung von Prostituierten geschaffen. Weiterhin regelt es die Einführung einer Erlaubnispflicht für alle Prostitutionsgewerbe. Am 25. Oktober 2017 hat der Landtag des Saarlandes das Gesetz über die Durchführung von Aufgaben nach dem Prostituiertenschutzgesetz verabschiedet. Durch das Gesetz wird der Regionalverband Saarbrücken mit der Wahrnehmung sämtlicher durch das Prostituiertenschutzgesetz normierten Aufgaben beauftragt.
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red.zbs