Brandgefahren durch defekte Elektrogeräte und unsachgemäßen Umgang mit offenem Feuer.
„Die Verwendung von defekten Elektrogeräten oder auch der unsachgemäße Umgang mit ihnen ist sehr gefährlich. Neben der Gefahr einen Stromschlag zu erleiden, können auch Brände ausgelöst werden, die zu Personenschäden oder erheblichen Sachschäden führen können“, informiert Landesbrandinspekteur Timo Meyer.
Der Landesbrandinspekteur weiter: „Der Gebrauch von Elektrogeräten ist Routine und gehört zum Alltag. Schon durch Beachtung einiger weniger Hinweise kann man das Risiko, durch ein defektes Gerät zu Schaden zu kommen, deutlich reduzieren.“
Um Brände wirksam verhindern zu können, sollten Sie folgende Hinweise beachten:
· Beim Kauf der Elektrogeräte auf das CE-Zeichen und das GS-Zeichen für geprüfte Sicherheit achten und nur VDE-geprüfte Elektrogeräte verwenden.
· Bei der Inbetriebnahme der Geräte müssen die Betriebsanleitung und die darin enthaltenen Sicherheitshinweise des Herstellers beachtet werden.
Heizgeräte nicht auf brennbare Materialien wie Holz, Papier oder Vorhänge richten und Abstand halten. Die Wärmestrahlung kann zu Feuer führen.
Bügeleisen nicht auf brennbaren Gegenständen absetzen und bei Arbeitsunterbrechung abschalten
Defekte Heizkissen und Heizdecken dürfen nicht selbst repariert oder benutzt werden. Heizkissen und Heizdecken nicht knicken!
Reparaturen an elektrischen Anlagen und Geräten nur durch zugelassene Fachkräfte ausführen lassen.
Grundsätzlich sollten Elektrogeräte nur unter Aufsicht betrieben werden und nach dem Gebrauch abgeschaltet und vom Stromnetz genommen werden
„Leider kommt es vor allem in der Advents- und Weihnachtszeit auch durch den unsachgemäßen Umgang mit offenem Feuer immer wieder zu Bränden“, so Timo Meyer. „Zu deren Vermeidung muss man jedoch nicht gänzlich auf die Verwendung von Kerzen verzichten. Die Beachtung einiger weniger Brandschutztipps helfen, das Fest der Freude, Ruhe und Besinnlichkeit in vollem Umfang zu genießen.“
Zu beachten sind folgende Hinweise:
· Kerzen gehören immer in eine standfeste, nicht brennbare Halterung
· Stellen Sie Kerzen nicht in der Nähe von brennbaren Gegenständen, wie z.B. Vorhängen oder an einem Ort mit starker Zugluft auf
· Lassen Sie Kerzen niemals unbeaufsichtigt brennen – Unachtsamkeit ist die Brandursache Nummer eins!
· Löschen Sie Kerzen an Adventskränzen, Gestecken und Weihnachtsbäumen rechtzeitig, bevor sie ganz heruntergebrannt sind
· Tannengrün trocknet mit der Zeit aus und ist dann sehr leicht entflammbar – ziehen Sie solche Brandfallen rechtzeitig aus dem Verkehr!
· In Haushalten mit Kindern und/oder Haustieren sollten elektrische Kerzen bevorzugt werden. Diese sollten den VDE-Bestimmungen entsprechen
· Für Entstehungsbrände Feuerlöscher oder gefüllten Wassereimer bereithalten. Wenn ein Entstehungsbrand nicht beim ersten Versuch gelöscht werden kann:
1. Raum verlassen,
2. Türen schließen,
3. Feuerwehr (Notruf 112) alarmieren,
4. Feuerwehr erwarten und einweisen.
Sollte es trotz aller Vorsichtsmaßnahmen doch zu einem Brand kommen, alarmieren Sie die Feuerwehr über den Notruf 112.
Rauchwarnmelder
Im Saarland herrscht eine Rauchwarnmelderpflicht, daher müssen Eigentümer bestehender Wohnungen Schlafräume und Kinderzimmer sowie Flure, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen, mit jeweils mindestens einem Rauchwarnmelder ausstatten.
Verantwortlich für den Einbau der Rauchwarnmelder ist der Eigentümer, für die Betriebsbereitschaft der unmittelbare Besitzer, bei Mietwohnungen der Mieter, es sei denn der Eigentümer übernimmt dies selbst.
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