470 Liter Kraftstoff auf der Ladefläche eines Kleintransporters festgestellt.
Pirmasens.470 Liter Kraftstoff befanden sich auf der Ladefläche eines Kleintransporters, der am vergangenen Wochenende gegen 15.00 Uhr bei der Einreise aus Luxemburg vom Zoll gestoppt wurde. Die beiden Insassen im Alter von 42 und 61 Jahren aus dem Landkreis Homburg transportierten den Kraftstoff in zwei großen Fässern und einem Kanister.
Reisende können Energieerzeugnisse wie Benzin oder Dieselkraftstoff in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union erwerben und grundsätzlich steuerfrei nach Deutschland mitbringen, wenn sie sich im Tank des Fahrzeuges oder in mitgeführten Reservebehältern befinden.
Dabei wird eine Kraftstoffmenge von bis zu 20 Litern in Reservebehältern nicht beanstandet.
Noch vor Ort wurde die Energiesteuer für 450 Liter Dieselkraftstoff in Höhe von 210 Euro erhoben. Wegen der Überschreitung der steuerfreien Mengen wurde zudem ein Zollzuschlag in Höhe von 210 Euro festgesetzt.
Zusatzinformation: Der Zoll kann Kontrollen nicht nur an den Außengrenzen der EU, sondern unter bestimmten Voraussetzungen auch im gesamten Bundesgebiet durchführen.
Die mobilen Kontrolleinheiten des Zolls überprüfen beispielsweise den Verkehr mit verbrauchsteuerpflichtigen Waren wie Kraftstoff, Tabak oder Branntwein.
Im Blickpunkt steht unter anderem die Feststellung, ob verbrauchsteuerpflichtige Waren mitgeführt und (unter Beachtung aller notwendigen Förmlichkeiten des Verbrauchsteuerrechts) ordnungsgemäß befördert werden.
text/foto.Hauptzollamt Saarbrücken
red.zbs