Polizei zeigt Präsenz und setzt Schwerpunkte im Bereich von bekannten Brennpunkten.
Saarbrücken. In der Nacht von Samstag auf Sonntag wurden von der Polizeiinspektion Saarbrücken – St. Johann mit Unterstützung von Kräften des Landespolizeipräsidiums zahlreiche Personen- und Fahrzeugkontrollen durchgeführt. Rund 70 Beamtinnen und Beamte sorgten auf den innerstädtischen Wegen und Plätzen für Sicherheit. Sie führten insbesondere an Örtlichkeiten, an denen es in der Vergangenheit häufig zu Straftaten und Störungen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung gekommen war, bis in die frühen Morgenstunden Personen- und Fahrzeugkontrollen durch.
Auch die Ausländerbehörde sowie die Bundespolizeiinspektion Saarbrücken beteiligten sich an dem Einsatz und arbeiteten mit den Einsatzkräften der Landespolizei Hand in Hand.
Die Bilanz der Kontrollen zog die Polizeiinspektion Saarbrücken – St.Johann in den frühen Morgenstunden: Es wurden 145 Personenkontrollen durchgeführt. Insbesondere die Abgabe von Schüssen aus einer Schreckschusswaffe sowie umherziehende Gruppen von bis zu 20 Personen beschäftigten die Kontrollkräfte intensiv.
Nach den polizeilichen Maßnahmen und Ermittlungen wurden zehn Strafverfahren (4x Trunkenheit im Straßenverkehr, 2x Fahren ohne Fahrerlaubnis, 1x BtMG, 3 Widerstandshandlungen bzw. tätliche Angriffe gegen Polizeibeamte) und 13 Ordnungswidrigkeitenverfahren (1x Verstoß Waffengesetz, 1x Alkohol im Straßenverkehr, 11x Straßenverkehrsordnung) eingeleitet. Zwei Beamte und der Kontrahent wurden während einer Festnahme leicht verletzt. Ein Handydiebstahl konnte im Rahmen des Einsatzes aufgeklärt werden.
Im Verlauf des Einsatzes wurden drei Personen zur Verhinderung weiterer Straftaten sowie aufgrund starker Alkoholisierung zum Schutz der eigenen Person kurzfristig in Gewahrsam genommen. Für einen Tatverdächtigen hat die Staatsanwaltschaft noch in der Nacht aufgrund von Vortaten sowie einem Diebstahl einen Haftbefehl beantragt.
Die Bundespolizei, die sich am Einsatz beteiligte, meldete nach 47 Personenüberprüfungen die Einleitung von drei Strafverfahren, die im Bereich des Bahnhofs festgestellt wurden. In zwei Fällen wurden Urkundenfälschung und die unerlaubte Einreise nachgewiesen. In einem Fall wurde ein verbotener Gegenstand sichergestellt. Den Besitzer eines Schlagrings erwartet ein Strafverfahren nach dem Waffengesetz.
text.polizei saarbrücken -st.johann
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red.zbs