Falsche Personalien bewahrten 32-Jährigen nicht vor Gefängnis

Staatsanwaltschaft Saarbrücken suchte den Mann mit Haftbefehl. Falsche Personalien bewahrten 32-Jährigen nicht vor Gefängnis

Neunkirchen/Saar – Beamte der Bundespolizei verhafteten in den frühen Morgenstunden des 10.02.2018 einen 32-Jährigen in Neunkirchen / Saar. Der Mann wurde im Rahmen einer Personenkontrolle überprüft. Er gab gegenüber den Beamten an, dass er keine Ausweisdokumente dabei habe aber mündliche Auskunft über seine Person machen würde. Die Bundespolizisten hatten Zweifel an der Echtheit der angegebenen Personalien. Im weiteren Gesprächsverlauf wurde der Verdacht, dass die Person nicht ihre richtigen Daten angegeben hatte, erhärtet. Dies veranlasste die Beamten die ihnen zur Verfügung stehenden Recherchesysteme zu nutzen. Schnell waren die richtigen Personalien bekannt und es war klar, warum der 32-Jährige seine Identität verheimlichen wollte. Die Staatsanwaltschaft Saarbrücken suchte den Mann mit Haftbefehl wegen Betrug. Weiterhin bestand gegen ihn eine Ausschreibung zur Aufenthaltsermittlung des Landgerichtes Saarbrücken, in einem Ermittlungsverfahren wegen Raubes. Dem nicht genug. Bei der Durchsuchung der Person wurde noch eine geringe Menge Rauschgift aufgefunden und sichergestellt. Nachdem gegen ihn Verfahren wegen Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz und eine Ordnungswidrigkeit wegen falscher Namensangabe eingeleitet wurden, verbrachte man den 32-jährigen Neunkircher in die Justizvollzugsanstalt nach Ottweiler, wo er die nächsten 8 Monate verbringen muss.

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red.zbs