Das Taxigewerbe im Visier des Zolls.
Saarbrücken/Kaiserslautern/Landau.Am 02. und 05. März kontrollierte der Zoll deutschlandweit das Taxigewerbe. An Taxiständen und in Taxizentralen wurden die angetroffenen Personen zu ihren Beschäftigungsverhältnissen befragt. Dabei waren unter anderem der Lohn, die Arbeitszeit und die Dauer der Beschäftigungsverhältnisse von Bedeutung.
Das Hauptzollamt Saarbrücken beteiligte sich am 05. März in der Zeit von 12.00 bis 20.00 Uhr im Saarland und im südlichen Rheinland-Pfalz an diesen verdachtsunabhängigen Überprüfungen. Zum Schutz der Arbeitnehmer wurde unter anderem geprüft, ob der Mindestlohn in Höhe von 8,84 Euro gezahlt wurde.
Insgesamt wurden 83 Taxifahrer überprüft.
Dabei ergaben sich folgende
Verdachtsmomente:
– 4 x Unterschreitung des Mindestlohns
– 6 x Leistungsbetrug
– 5 x Hinterziehung von Sozialversicherungsbeiträgen (Vorenthalten
und Veruntreuen von Arbeitsentgelt gemäß § 266a Strafgesetzbuch)
Die Kontrollen wurden im Saarland vom Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz (Eichamt) unterstützt.
Das Eichamt hat in eigener Zuständigkeit die Funktionalität der Fahrpreisanzeiger überprüft. Außerdem hat das Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz die Möglichkeit, gefahrene Kilometer aus dem Taxameter auszulesen und an den Zoll zu übermitteln.
Die Auswertung der Überprüfungen dauert noch an.
Teilweise schließen sich außerdem noch Geschäftsunterlagenprüfungen bei Taxiunternehmen an.
Zusatzinformation: Bundesweite Überprüfungen bieten dem Zoll die Gelegenheit überregionale Erkenntnisse zu einer Branche zu gewinnen, die oftmals Aufschluss über gängige Begehungsformen der Schwarzarbeit geben.
text.Hauptzollamt Saarbrücken
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red.zbs