Konsolidierungsbeauftragter zur Sanierung des Landessportverbands für das Saarland (LSVS) bestellt.
Im Rahmen seiner gestrigen Präsidiumssitzung hat der LSVS Rechtsanwalt Franz J. Abel per Beschluss zum Konsolidierungsbeauftragten bestellt. Nach Forderung des Ministeriums für Inneres, Bauen und Sport (MIBS) wurde der Berater beauftragt, die notwendigen Maßnahmen zur Sanierung des LSVS umzusetzen. Die Bestellung ist eine von mehreren Auflagen des MIBS als Rechtsaufsicht, die der LSVS im Zuge seiner Sanierung zu erfüllen hat.
Aus Sicht des Ministeriums waren die vom LSVS bisher genannten Einsparbemühungen vor dem Hintergrund der geschilderten finanziellen Situation nicht ausreichend, die Liquidität des Verbandes sicherzustellen und das strukturelle Defizit aufzufangen.
Durch den beauftragten Konsolidierungsberater Abel soll der Verband in die Lage versetzt werden, die geforderten Auflagen zu erfüllen und sich aus eigener Kraft zu sanieren. Der Konsolidierungsberater ist dem LSVS gegenüber weisungs- und handlungsbefugt sowie gegenüber dem MIBS unmittelbar berichtspflichtig. Die Bestellung erfolgt auf eigene Kosten des LSVS.
Das MIBS bedient sich im Hinblick auf die Planung und Ergreifung weiterer Maßnahmen zur Sanierung des Verbandes externen Sachverstandes und hat hierzu die Rechtsanwaltskanzlei Staab & Kollegen mandatiert, die im Bereich der Unternehmenssanierung über besondere Expertise verfügt. Rechtsanwalt Günter Staab vertritt insoweit die Interessen des Ministeriums.
Um zu gewährleisten, dass eine Sanierung des LSVS aus eigener Kraft gelingt und er seiner satzungsmäßigen Aufgabe, der Förderung des Saarsports, weiter nachkommen kann, wurde der LSVS von Seiten der Rechtsaufsicht zudem aufgefordert, zuzüglich zur Bestellung des Konsolidierungsberaters unverzüglich u.a. folgende Maßnahmen zu treffen:
1. Der LSVS hat einen ordnungsgemäßen und ausgeglichenen Haushaltsplan für das laufende Geschäftsjahr 2018 aufzustellen und dem MIBS zur Genehmigung vorzulegen.
2. Es ist eine Liquiditäts- und Finanzplanung zu erarbeiten, die das laufende so-wie das nächste und übernächste Geschäftsjahr nachvollziehbar abbildet. Diese Liquiditäts- und Finanzpläne sind dem MIBS vorzulegen.
3. Für die Bezuschussungen und Fördergelder der Sportplanungskommission, des Förderausschusses Spitzensport sowie des Verstärkungsfonds, werden ab sofort Anderkonten eingerichtet, auf denen die jeweiligen Geldmittel vom Verbandsvermögen separiert werden.
Die Einrichtung der Konten ist nachzuweisen. Einzahlungen und Auszahlungen zweckgebundener Beträge auf den Konten sind monatlich jeweils zum ersten eines Monats nachzuweisen.
4. Bezuschussungen und Fördergelder werden ausschließlich nach entsprechendem Mittelverwendungsnachweis gegenüber dem jeweiligen Mittelgeber und dem MIBS ausgezahlt. Auch insoweit muss ein jeweiliger Nachweis geführt werden.
5. Es ist dem MIBS eine Agenda vorzulegen, die belastbare Aussagen zu Einsparpotenzialen des LSVS, insbesondere im Hinblick auf Förderungsmaßnahmen, Baumaßnahmen sowie im Bereich Personal, trifft. Die bislang mitgeteilten Vorschläge zu Einsparmaßnahmen werden als nicht ausreichend angesehen.
Sollten die genannten Forderungen durch den LSVS nicht erfüllt werden, so sieht sich das MIBS als Rechtsaufsicht zu Repressivmaßnahmen gezwungen, um die Sanierung des Verbandes sicherzustellen.
Diese Maßnahmen umfassen Beanstandungs-, Aufhebungs-, Anordnungsrechte sowie das Recht zur Ersatzvornahme. Als letztes Mittel ist schließlich nach § 134 Absatz 1 KSVG die Bestellung eines Beauftragten möglich, der alle oder einzelne Aufgaben der öffentlichen Körperschaft auf deren Kosten wahrnimmt.
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