Landespolizeipräsidium beobachtet Verkehrssituation auf Rastplätzen.
Saarbrücken. Am morgigen Dienstag, 8. Mai 2018, bestand in der Vergangenheit in Frankreich wegen dem Feiertag „Fete de la victoire“ ein Fahrverbot für Lkw ab 7,5 Tonnen, worauf durch hiesige Medien-Info aufmerksam gemacht wurde. Nach einem Erlass vom Februar dieses Jahres soll den französischen Behörden die Möglichkeit eingeräumt werden, über das Lkw-Fahrverbot selbstständig zu entscheiden. Ob und ggf. wo dieses Fahrverbot mit dem heutigen Tag ausgesetzt wird bzw. in Kraft bleibt, ist derzeit nicht abschließend geklärt. Aus diesem Grund halten die Zentralen Verkehrspolizeilichen Dienste des Landespolizeipräsidiums weiterhin an den im Bereich der deutsch-französischen Grenzübergänge geplanten Maßnahmen fest, um ggf. flexibel auf Verkehrsbehinderungen reagieren zu können.
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red.zbs