Beide Täter Sitzen auf der Lerch.
2 Täter
2 bekannte Neunkircher tot
am gleichen Tag
beide Sitzen auf der Lerch.
2 verschiedene Taten, verschiedene Täter
Der eine Tötet Jasmin
Am Dienstagnachmittag, 17.04.2018, gegen 16:30 Uhr
Der andere zündet ein Haus an in dem ein Bekannter verbrennt.
Am Dienstagabend,17.04.2018 gegen 23.15 Uhr
24-jähriger erwürgt 21-jährige Ex-Freundin in Neunkirchen
Haftbefehl erlassen – jetzt sitzt er wegen Mordes in der JVA Saarbrücken ein.
Saarbrücken/Neunkirchen. Am Dienstagnachmittag, 17.04.2018, wurde gegen 16:30 Uhr, die Polizei in Neunkirchen über ein mögliches Tötungsdelikt in Neunkirchen informiert. Einsatzkräfte der PI Neunkirchen fanden in der Dachgeschosswohnung in der Andreasstraße die junge Frau vor, die trotz sofort eingeleiteter Reanimationsmaßnahmen später in einem Saarbrücker Krankenhaus verstarb. Ihr ebenfalls anwesender Ex-Freund wurde unter dringendem Tatverdacht festgenommen. Nach derzeitigem Ermittlungsstand gehen Ermittler des Dezernats für Straftaten gegen das Leben von einer Beziehungstat aus. Die Umstände der Tat sind derzeit noch offen. Als mögliches Tatmotiv kommt Eifersucht in Betracht. Laut Informationen der Redaktion hatte die 21-jährige einen neuen Lebensgefährten.
Die am heutigen Tag in der Rechtsmedizin in Homburg durchgeführte Obduktion bestätigte, dass die Frau erwürgt wurde. Der 24-jährige Dominik F. wurde am heutigen Tag (18.04.2018) dem Haftrichter beim AG Saarbrücken vorgeführt. F. war vor dem Haftrichter geständig. Nach Verkündung des Haftbefehls wegen Mordes sitzt der Mann nun in der JVA Saarbrücken ein. Die Ermittlungen dauern noch an.
Mordkommission (Moko) „Kuchenberg“ fasst mutmaßlichen Brandstifter von Neunkirchen
29- Jähriger aus Neunkirchen/Wiebelskirchen gesteht Tat beim Haftrichter Mordkommision (Moko) Kuchenberg fasst mutmaßlichen Brandstifter von Neunkirchen Wiebelskirchen
Saarbrücken. Nach dem Brand eines Wohn- und Geschäftshauses in der Neunkircher Kuchenbergstraße am 17.04.2018, bei dem ein 38 Jahre alter Mann ums Leben kam (wir haben darüber berichtet), haben die Ermittler den mutmaßlichen Brandverursacher festgenommen. Es handelt sich um den 29-jährigen Toni S. aus Neunkirchen/Wiebelskirchen.
Am 17.04.2018 kam es gegen 23.15 Uhr im Anwesen Kuchenbergstraße 12 in Neunkirchen-Wiebelskirchen zu einem Vollbrand eines mehrstöckigen Wohn- und Geschäftshauses. Hierbei kam ein 38 Jahre alter Bewohner ums Leben, 14 weitere Personen mussten unter erheblicher Lebensgefahr (vier davon durch Rauchgas verletzt) aus dem Gebäude gerettet werden.
Die Brandermittler des Landespolizeipräsidiums (LPP) stellten mit Unterstützung eines externen Sachverständigen fest, dass der Brand im hölzernen Treppenhaus des Erdgeschosses gelegt wurde. Technische Ursachen konnten ausgeschlossen werden.
Umfangreiche Ermittlungen der eigens eingerichteten Moko „Kuchenberg“ führten zur Identifizierung zweier männlicher Personen, die sich zur tatkritischen Zeit in der Nähe des Tatorts aufhielten. Es handelt sich hierbei um zwei Neunkircher im Alter von 29 und 18 Jahren.
Bei der gestern (24.07.2018) durchgeführten Vernehmungen der beiden sowie einer weiteren Zeugin ergab sich der Verdacht gegen den 29 Jährigen. Gegen den 18 Jahre alten Begleiter konnte derzeit ein Tatverdacht nicht erhärtet werden. Zum Tatmotiv können aus ermittlungstaktischen Gründen (ausstehende Vernehmungen) derzeit keine Angaben gemacht werden.
Über die Staatsanwaltschaft wurde Haftbefehl wegen Mordes in Tateinheit mit Brandstiftung mit Todesfolge beantragt. Heute Morgen wurde der dringend tatverdächtig Toni.S. aus Wiebelskirchen dem Haftrichter vorgeführt. Gegen den Tatverdächtigen wurde Haftbefehl erlasse. Laut Pressesprecher Georg Himpert beim Saarbrücker Landespolizeipräsidium, wurde uns auf Anfrage mitgeteilt, das der Verdächtige am Mittwoch (25. Juli) vor dem Haftrichter die Tat vom 17. April gestanden hat. Laut Hiberts Angaben soll der 29 Jahre alte Mann zugegeben haben, an dem Tag einen Kinderwagen im hölzernen Treppenhaus angezündet zu haben.
Die Ermittlungen dauern an.
Anmerkung. Die Staatsanwaltschaft weist ausdrücklich darauf hin, dass das Urteil über die Schuld nur den Gerichten zusteht und dass jemand solange als unschuldig zu gelten hat, wie ihm nicht durch rechtskräftiges gerichtliches Urteil seine Schuld nachgewiesen ist.