Bundespolizei mit Waffenverbotszone zufrieden

150 Personen kontrolliert von denen die Beamten 23 durchsuchten Bundespolizei mit Waffenverbotszone zufrieden

#Saarbrücken. Am vergangenen Wochenende erklärte die Bundespolizei den Bahnhof Saarbrücken im Zeitraum vom 1. September 2018, 15:30 Uhr bis zum 2. September 2018, 06:00 Uhr zur Waffenverbotszone.
Mit dieser gefahrenabwehrenden Maßnahme beabsichtigte die Bundespolizei die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger aktiv zu erhöhen.
Das Mitführverbot galt für alle Schuss- und Schreckschusswaffen, Hieb, Stoß und Stichwaffen, Reizstoffsprühgeräte, Pyrotechnik und Messer aller Art. Ausgenommen von diesem Verbot waren nur Polizeikräfte, der Zoll, die Bundeswehr, der bezirkliche Ordnungsdienst, die Feuerwehr, Rettungsdienste, medizinische Versorgungsdienste, Sicherheitsdienste sowie Gastronomiebetriebe und Handwerker.
Grund für die Einrichtung einer Waffenverbotszone sind die bundesweiten, aber auch regionalen Ereignisse, bei denen Waffen, insbesondere Messer, zum Einsatz kamen oder mitgeführt wurden.
Allein 2018 ereigneten sich im Zuständigkeitsbereich der Bundespolizei im Saarland 81 polizeilich relevante Sachverhalte mit Waffenbezug.
Während des Mitführverbotes von Waffen kontrollierte die Bundespolizei insgesamt 150 Personen von denen die Beamten 23 durchsuchten.
Hierbei stellte die Bundespolizei einen Baseballschläger, ein Einhand-Messer, ein Scheckkartenmesser, einen China-Böller, einen Laser-Pointer sowie einen Schraubenzieher und ein Cutter-Messer sicher.
Allerdings musste die Bundespolizei keine Zwangsgelder erheben.
Mit der Einrichtung einer Waffenverbotszone konnte die Bundespolizei zahlreiche Waffen aus dem Verkehr ziehen und sorgte damit für objektive Sicherheit der Reisenden.

text.Bundespolizeidirektion Koblenz
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red.zbs