Sperrmüll richtig entsorgen
Der Zentrale Kommunale Entsorgungsbetrieb informiert über die richtige Entsorgung von Sperrmüll. Denn: Wer in Saarbrücken seinen Sperrmüll ohne vorherige Anmeldung auf die Straße stellt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Der Kommunalen Ordnungsdienst (KOD) kann dies mit einem Bußgeld von mehreren Hundert Euro ahnden.
Online oder telefonisch Abholtermin für Sperrmüll vereinbaren
Saarbrücker Bürgerinnen und Bürger können im Internet unter www.zke-sb.de/sperrmuellonline rund um die Uhr bequem und schnell einen Abholtermin für ihren Sperrmüll vereinbaren. Eine Registrierung ist nicht notwendig. Die Abholung kann direkt per Kreditkarte oder giropay bezahlt werden. Auch eine telefonische Anmeldung ist montags bis donnerstags von 9 bis 12 Uhr und 13.30 bis 15.30 Uhr sowie freitags von 9 bis 12 Uhr unter +49 681 905 -7311 möglich. Bürgerinnen und Bürger sollten beachten, dass der Termin zehn bis 14 Tage vor dem gewünschten Abholdatum vereinbart werden muss.
Der ZKE holt den Sperrmüll dann kostenpflichtig zum vereinbarten Termin vor Ort ab. Für diesen Service berechnet der ZKE eine Gebühr von 15 Euro für bis zu vier Kubikmeter.
Große Elektrogeräte ab Staubsaugergröße können ebenfalls angemeldet werden, ihre Entsorgung ist kostenlos. Der Sperrmüll muss spätestens bis sechs Uhr des Abholtages am Straßenrand bereitgestellt werden, frühestens jedoch am Vorabend ab 19 Uhr. Da der Sperrmüll mit separaten Fahrzeugen abgefahren wird, muss er unbedingt getrennt bereitgestellt sein nach: Möbelholz, Elektro- oder Metallschrott und restlichem Sperrmüll, wie beispielsweise Matratzen oder Polstermöbeln.
„Wer seinen Sperrmüll zu früh oder ohne vorherige Anmeldung am Straßenrand abstellt, trägt zur Entstehung unschöner Dreckecken bei, die auf Kosten aller Saarbrückerinnen und Saarbrücker beseitigt werden müssen“, erklärt ZKE-Bereichsleiter Dr. Klaus Faßbender. „Damit die Abfuhr reibungslos funktioniert, ist es außerdem wichtig, dass der Sperrmüll richtig getrennt bereitgestellt wird. Abfälle, die nicht zum Sperrmüll gehören, wie zum Beispiel Bauschutt oder Restmüll, werden vom ZKE nicht abgefahren“, so Faßbender weiter.
Das gehört zum Sperrmüll
Grundsätzlich zählen zum Sperrmüll alle Einrichtungsgegenstände aus privaten Haushalten, die zu groß für die Restabfalltonne sind und die man bei einem Umzug mitnehmen würde. Das heißt: Keine Kleinteile, die in die Restabfalltonne passen, keine Abfälle aus Baumaßnahmen und keine Gegenstände, die fest mit dem Haus verbunden waren, wie zum Beispiel Waschbecken und WC. Von der Abfuhr ausgenommen sind ebenfalls Abfälle, die aufgrund ihres Einzelgewichtes (über 30 Kilogramm) nicht verladen werden können. Weiterhin darf mindestens eine der Seiten des Abfalls eine Länge von 1,80 Meter nicht überschreiten. Sperrmüll aus gewerblichen Anfallstellen wird vom ZKE nur in haushaltsüblichen Mengen (bis vier Kubikmeter) entsorgt.
Tipp: Sperrmüll bei den Wertstoffzentren abgeben
Wer Kosten sparen möchte, kann Sperrmüll in haushaltsüblichen Mengen (bis zu einem Kubikmeter) kostenlos an den beiden Wertstoffzentren des ZKE Am Holzbrunnen 4 und in der Wiesenstraße 20 anliefern. Jeder darüber hinausgehende Kubikmeter (bis maximal drei Kubikmeter) kostet fünf Euro. Kühlgeräte, Fernseher, Monitore und andere Elektrogeräte sind bei Selbstanlieferung kostenfrei.
Weitere Informationen und einen Info-Flyer zum Thema Sperrmüll gibt es im Internet unter www.zke-sb.de/sperrmuell.
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red.zbs