Tabaksteuer in Höhe von mehr als 3.000 Euro erhoben
Kaiserslautern / Saarbrücken. 20.000 Zigaretten entdeckte der Zoll am vergangenen Montagabend im Gepäck einer 28-jährigen Reisenden: Die Tabaksteuer in Höhe von mehr als 3.000 Euro wurde erhoben. Die Kontrolleinheit des Saarbrücker Zolls kontrollierte an der Autobahn 6 bei Kaiserslautern Fahrzeuge, die auf der „Ost-West-Route“ unterwegs waren. So wurde auch ein Transporter, der von Rumänien nach Großbritannien fuhr, angehalten. Die acht Insassen gaben zunächst an, keine steuerpflichtigen Waren wie Zigaretten, Tabak oder alkoholische Getränke mit zu führen.
In den beiden Koffern einer Insassin wurden allerdings, versteckt unter Kleidungsstücken, 20.000 Zigaretten aufgefunden und sichergestellt. Die Osteuropäerin gab an, dass sie die beiden Koffer vor Fahrtantritt entgegengenommen habe und für die Mitnahme der Gepäckstücke nach England ihre Fahrkarte erhalten habe. Gegen die Reisende wurde ein Strafverfahren wegen des Verdachts der Tabaksteuerhinterziehung eingeleitet. Übrigens nahm es auch der Fahrer des Transporters mit seiner Steuerpflicht nicht so genau: Der 51-Jährige hatte 2.800 Stück Zigaretten dabei, die nicht unter die Reisefreimenge fielen. Auch gegen ihn wurde ein Steuerstrafverfahren eingeleitet. Die Steuer in Höhe von mehr als 450 Euro beglich er noch vor Ort.
Zusatzinformation:
Grundsätzlich können Reisende für Ihren persönlichen Bedarf aus jedem Mitgliedstaat der EU Waren abgabenfrei nach Deutschland mitbringen.
Das heißt, die Waren müssen für den persönlichen Ge- oder Verbrauch des Reisenden bestimmt sein.
Außerdem müssen die Waren von dem jeweiligen Reisenden persönlich befördert werden.
Dabei ist es erforderlich, dass die in das deutsche Steuergebiet mitgebrachten Tabakwaren aus dem „verbrauchsteuerrechtlich freien Verkehr“ eines anderen EU-Mitgliedstaats bezogen wurden.
Dies bedeutet, dass die Genussmittel in dem betreffenden Mitgliedstaat bereits versteuert wurden und auf üblichem Wege, z.B. in einem Supermarkt, käuflich zu erwerben sind.
Tabakwaren ohne deutsche Steuerzeichen sind in Deutschland nicht verkehrsfähig. Sie werden deshalb von der deutschen Zollverwaltung sichergestellt und vernichtet. Die Tabaksteuer muss trotzdem entrichtet werden.
text/Foto.Hauptzollamt Saarbrücken
red.zbs