Weder Straftäter, noch „Gefährder“
Ein zwanzigjähriger Afghane aus Homburg/Saar, der im Oktober 2015 nach Deutschland eingereist war, soll heute Abend mit dem Abschiebeflug vom Flughafen Leipzig/Halle nach Afghanistan abgeschoben werden. Verantwortlich für diese Abschiebung ist das Saarländische Innenministerium.
Bereits im August wurde ein Afghane aus dem Saarland abgeschoben. Ihm wurde zum Verhängnis, dass er in der Vergangenheit zweimal zu einer Geldstrafe verurteilt worden war. Das reichte für die Rubrik „Straftäter“. Mit der aktuellen Abschiebung geht das saarländische Innenministerium noch einen Schritt weiter, denn der junge Mann fällt weder in die staatliche Kategorie des Straftäters noch des Gefährders. Mit dieser Abschiebung ignoriert das saarländische Innenministerium alle Einschätzungen auch von internationalen Organisationen wie z.B. dem UNHCR zur Sicherheits- und Menschenrechtslage in Afghanistan. Der Saarländische Flüchtlingsrat lehnt Abschiebungen nach Afghanistan grundsätzlich ab. Es darf keine Normalität werden, dass Menschen in ein vollkommen unsicheres und zerrüttetes Land abgeschoben werden.
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red.zbs