Polizeibeamtin und -beamter erhalten Öffentliche Belobigung für Zivilcourage
Polizeikommissarin Isabelle Görres und Polizeikommissar Steven Andler, beide bei der Polizeiinspektion Völklingen beschäftigt, haben am Mittwoch, 30.01., von Innen-Staatssekretär Christian Seel eine Öffentliche Belobigung für ihr besonderes Maß an Zivilcourage und Mut erhalten. Die Beamten wurden im November 2017 zu einem Wohnungsbrand gerufen und retteten unter Inkaufnahme eines hohen Eigenrisikos einem 91-jährigen Bewohner das Leben, indem sie ihn aus seiner verqualmten Wohnung holten.
„Die Polizistin Isabelle Görres und der Polizist Steven Andler haben im Rahmen ihres Einschreitens ein besonderes Maß an Mut und Opferbereitschaft an den Tag gelegt. Sie sind zu echten Helden geworden und haben nicht nur direkt und unmittelbar dabei geholfen, einen Menschen aus einer lebensbedrohlichen Situationen zu retten, sondern haben mit ihrem selbstlosen und geistesgegenwärtigen Eingreifen einen Beitrag für unseren gesellschaftlichen Zusammenhalt geleistet. Dafür gebührt Ihnen unser ausgesprochener Dank“, so Staatssekretär Seel.
Am 23. November 2017 wurde der Polizeiinspektion Völklingen ein Brand gemeldet, woraufhin sich unverzüglich ein Streifenkommando zur gemeldeten Einsatzörtlichkeit begab. Als erste Hilfskräfte vor Ort erkannten die Beamten Görres und Andler, dass sich noch ein Bewohner in seiner sehr stark verqualmten Wohnung im Erdgeschoss befand. Nach Einschätzung der Gefahrenlage und unter Inkaufnahme eines hohen Eigenrisikos entschieden sich die beiden Beamten, das verqualmte Haus zu betreten, um den Bewohner zu retten.
Die Rettung gestaltete sich jedoch schwierig, da der betagte Mann die Ernsthaftigkeit der Situation nicht erkannte und er gegen seinen Willen aus dem Haus verbracht werden musste. Hinzu kam, dass zu diesem Zeitpunkt der Eingangsbereich zur Wohnung bereits vollständig verqualmt war. Die Beamten konnten sich nur durch Tasten und durch lautes Reden miteinander und mit dem Bewohner orientieren und die Rettung letztlich erfolgreich abschließen.
Dieses schnelle und couragierte Verhalten hat dem 91-jährigen Mann das Leben gerettet. Er musste wegen des Verdachts auf eine Rauchgasvergiftung stationär im Krankenhaus behandelt werden.
Auch die beiden Polizeibeamten erlitten durch den Einsatz eine Rauchgasvergiftung, die ärztlich behandelt werden musste aber glücklicherweise zu keiner weiteren Beeinträchtigung geführt hat.
Zum Hintergrund:
Die „Öffentliche Belobigung“ hat ihre Berechtigung auf einer gesetzlichen Grundlage, dem Gesetz über die staatliche Anerkennung für Rettungstaten.
Das 1960 in Kraft getretene Gesetz sieht für Rettungstaten, bei denen sich ein Mensch (oder mehrere Menschen) in Lebensgefahr befindet und die Rettung unter eigener Lebensgefahr ausgeführt worden ist, die Ehrung des Retters durch die Verleihung der Saarländischen Rettungsmedaille vor. Für Rettungsversuche ohne eigene Lebensgefahr ist die Würdigung mit der „Öffentlichen Belobigung“ vorgesehen.
text/foto.innenministerium
red.zbs