Verbraucherzentrale des Saarlandes warnt vor Internetabzocke.
Von Verbraucherzentrale Saarbrücken
Unter wechselnden Adressen für kostenlose Routenplaner-Seiten versuchen Abzocker, Ver-braucher in ein teures Abonnement zu locken.
In den letzten Monaten häufen sich bei der Verbraucherzentrale des Saarlandes die Beschwerden über 500.-€ teure Mitgliedschaften. Die Verbraucher, die über eine bestimmte Seite eine Route berechnen lassen wollen, müssen sich dafür mit ihrer Email Adresse anmelden. Sobald man sich registriert hat, kommt eine Zahlungsaufforderung über 500.-€ für ein Zwei-Jahres-Abonnement. Gezahlt werden soll mit Amazon Gutscheinen, damit eine Rückverfolgung des Betrages nicht möglich ist.
Sobald die Zahlung durch die Betroffenen ausbleibt, wird eine Drohkulisse mit negativem Schufa-Eintrag, Kosten im oberen dreistelligen Bereich, Lohn – und Kontenpfändung, Zwangsvollstreckung usw. aufgebaut.
Diese Maßnahmen sind tatsächlich nur möglich, wenn ein gerichtlicher Titel wie Vollstre-ckungsbescheid, Urteil usw. vorliegt. Um einen Vollstreckungstitel zu erwirken, muss dem Antragsgegner die Möglichkeit des rechtlichen Gehörs von Seiten des Gerichtes eingeräumt werden. Ohne dieses Erfordernis wird kein Vollstreckungstitel ausgestellt werden. Eine Pfändung ist dann nicht möglich.
Neuerdings wird sogar damit gedroht, dass an einem der kommenden Tage ein Außendienst Inkasso Team zu Besuch nach Hause kommt, „um Ihre Wertgegenstände zu pfänden“. Die Wahrscheinlichkeit, dass tatsächlich jemand bei Ihnen vorbeischaut, geht gegen null. Eine Pfändung kann nur ein staatlich eingesetzter und vereidigter Gerichtsvollzieher durchführen auf Antrag bei Vorliegen eines vollstreckungsfähigen Titels.
Trotz des mit Rechnungen, Mahnungen oder Inkasso-Drohungen aufgebauten Drucks bestehen weiterhin erhebliche Zweifel, ob die Anbieter alle gesetzlichen verbraucherschützenden Vorschriften eingehalten und dem Verbraucher genügend Informationen erteilt haben, damit ein Vertrag überhaupt zustande gekommen ist. Daher rät die Verbraucherzentrale des Saarlandes allen Betroffenen sich von Rechnungen und Mahnungen keineswegs einschüchtern zu lassen und den verlangten Betrag nicht zu zahlen. Stattdessen sollten Sie der Forderung widersprechen. Zur weitergehenden Beratung zu diesem Thema können Sie sich an die Verbraucherzentrale des Saarlandes e.V. wenden.