Bereitschaftsdienst in Neunkirchen wird weiterhin angeboten
Die Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Vereinigung Saarland (KVS) hat in ihrer Sitzung am 05.06.2024 beschlossen, weiterhin ein zeitlich begrenztes Angebot einer Bereitschaftsdienstpraxis in Neunkirchen fortzuführen.
Damit wurde der Beschluss der Vertreterversammlung vom 07.02.2024 außer Kraft gesetzt. Im neuen Beschluss wird die alte Regelung um eine zeitlich befristete Bereitschaftsdienstpraxis für Neunkirchen in reduzierter Form ergänzt.
Das neue Konzept reduziert die Leistungen der Bereitschaftsdienstpraxis auf einetemporäre Besetzung der Praxis als Zweigpraxis der Bereitschaftsdienstpraxis Saarbrücken an Wochenenden und Feiertagen zwischen 9.00 Uhr und 15.00 Uhr mit einem Arzt und einer MFA. Ein zusätzlicher Fahrdienst wird nicht mehr vorgehalten.
Damit soll dem Umstand Rechnung getragen werden, dass Neunkirchen die zweitgrößte Stadt des Saarlandes ist und der Landkreis Neunkirchen aufgrund seiner Struktur ärztliche Bereitschaftsdienstleistungen benötigt. Ein lokaler Fahrdienst wird nicht mehr vorgehalten, sondern über die anderen Bereitschaftsdienstpraxen organisiert.
Die Bereitschaftsdienstpraxis für Kinder und Jugendliche am Standort Neunkirchen Kohlhof wird unverändert fortgeführt.
Quelle. Kassenärztliche Vereinigung Saarland