AFD Fraktion des Saarl. Landtag gegen Landtag des Saarlandes u.a.

Verteilung der Fraktionszuschüsse u.a  AFD Fraktion des Saarl. Landtag gegen Landtag des Saarlandes u.a.

Der Verfassungsgerichtshof des Saarlandes wird am Freitag, den 05.07.2024, ab 9 Uhr, im Sitzungssaal 38 des Landgerichts Saarbrücken mündlich verhandeln über die drei beim Verfassungsgerichtshof derzeit anhängigen Organstreitverfahren der AfD Fraktion im Landtag des Saarlandes gegen den Landtag des Saarlandes und die Präsidentin des Landtages (Lv 1/23) bzw. gegen den Landtag des Saarlandes (Lv 1/24 und Lv 8/23).

Zum Gegenstand der Verfahren:
In den Verfahren Lv 1 /23 und Lv 1/24 wendet sich die Antragstellerin – die Fraktion der AfD im Landtag des Saarlandes – gegen die in den Haushaltsgesetzen der Jahre 2023 und 2024 vom Landtag des Saarlandes verabschiedete Verteilung der Fraktionszuschüsse sowie – im Verfahren Lv 1/23 – auch gegen die Höhe der von der Präsidentin des Landtages zur Auszahlung gebrachten Beträge. Die Antragstellerin rügt, die Verteilung der Fraktionsausschüsse verletze ihre organschaftlichen Rechte auf gleichberechtigte Mitwirkung im parlamentarischen Betrieb aus Art. 66 Abs. 2 Satz 1 SVerf, Art. 63 Abs. 1 SVerf, 12 Abs. 1 SVerf.
In dem Verfahren Lv 8/23 wendet sich die Antragstellerin – die Fraktion der AfD im Landtag des Saarlandes – gegen die vom Landtag des Saarlandes mit Beschluss
vom 21.6.2023 festgelegte Größe und Zusammensetzung des 1. Untersuchungsausschluss der 17. Wahlperiode des Landtags des Saarlandes (sog. „Untersuchungsausschuss zum Fall Yeboah“). Sie sieht in der Besetzung des Ausschusses mit nur fünf ordentlichen Mitgliedern, von denen drei der SPD und zwei der CDU angehören, eine Verletzung ihrer Rechte aus Art. 66 Abs. 2 Satz 1 SVerf.

Zum Ablauf
In dem Termin wird ausschließlich mündlich verhandelt. Das bedeutet, AfD und Landtag/Landtagspräsidentin sowie ihre Verfahrensbevollmächtigten werden ihre Standpunkte vortragen. Sodann wird der Verfassungsgerichtshof diese Standpunkte kurz erörtern und gegebenenfalls Fragen stellen. Eine Entscheidung wird am 05.07.2024 nicht ergehen.

Quelle. Verfassungsgerichtshof des Saarlandes