Gutachter Dr. Steffen Kailitz kommt nach Saarbrücken.
Von Arbeitskammer Saarland
„Das akutelle Karlsruher NPD-Urteil und die Folgen. Wie das Bundesverfassungsgericht im Verbotsverfahren entschieden hat“ heißen die nächsten AK-Gespräche im Großen Saal der AK in der Fritz-Dobisch-Straße 6-8.
Am 17. Januar 2017 wird mittags das Bundesverfassungsgericht seine Entscheidung im Verfahren um ein Verbot der rechtsextremen NPD verkünden. Einer der Gutachter des Bundesverfassungsgerichts, der Dresdener Politikwissenschaftler Privatdozent Dr. Steffen Kailitz, stellt dann am Abend in Saarbrücken das Urteil und die Hintergründe vor. Beantragt hatte das NPD-Verbot der Bundesrat. Dafür müsste der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts unter Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle zu dem Ergebnis kommen, dass die Partei mit ihren 5.200 Mitgliedern verfassungswidrig ist. Bei einem Verbot müsste sich die NPD auflösen. Abgeordnete verlören ihr Mandat, das Parteivermögen könnte eingezogen werden. Ersatzorganisationen dürften sich nicht gründen. Ein erster Anlauf für ein Verbot der NPD war 2003 gescheitert. Damals kam im Verfahren ans Licht, dass der Verfassungsschutz bis in die Parteispitze hinein Informanten hatte. Heute muss ein Verbot auch vor dem Europäischen Menschenrechtsgerichtshof bestehen. Im Verlauf der Verhandlung zeichnete sich ab, dass die Verfassungsrichter der Frage der tatsächlichen Bedeutung der NPD im politischen Geschehen einen hohen Stellenwert beimessen. Prozess-Gutachter Dr. Steffen Kailitz lehrt am renommierten Hannah-Arendt-Institut der TU Dresden. Der Politikwissenschaftler gilt als einer der fundiertesten Kenner der rechtsextremen Szene. Im Gespräch mit Dr. Burkhard Jellonnek wird das aktuelle Urteil am Tag der Karlsruher Entscheidung vorgestellt, über die Folgen auch gemeinsam mit dem Publikum diskutiert.