Die Reform des Emissionshandels darf die saarländische Stahlindustrie nicht in Gefahr bringen.
von Ministerium für Wirtschaft
Das ist die klare Position von Wirtschaftsministerin Anke Rehlinger. Sie richtet deshalb einen Brandbrief an die Adresse von Mitgliedern des Europäischen Parlaments.
Hintergrund sind die in Kürze beginnenden Verhandlungen zwischen EU-Parlament und EU-Umweltministerrat zur Emissionshandelsreform für die 4. Handelsperiode 2021 bis 2030. Rehlinger: „Der vorliegende Richtlinienentwurf muss unbedingt nachgebessert werden. Ohne Korrekturen kämen auf energieintensive und außenhandelsabhängige Unternehmen in Europa existenzbedrohende Kostenbelastungen zu.“
Das Schreiben richtet sich an 22 Parlamentarierinnen und Parlamentarier, unter ihnen die an den anstehenden Verhandlungen beteiligten Abgeordneten des Umweltausschusses.
In ihrem Schreiben unterstreicht die Ministerin die enorme Bedeutung der Emissionshandelsreform für die saarländische Stahlindustrie. Allein im Saarland hingen direkt oder indirekt 22.000 Arbeitsplätze am Stahl. Rehlinger: „Ich stehe ohne Wenn und Aber hinter der Branche mit ihren Beschäftigten.“ Mit Investitionen von 5 Mrd. Euro seit 2001 habe die Branche massiv in den Umweltschutz sowie die Verbesserung der Ressourcen- und Energieeffizienz investiert. „Kommt die Reform unverändert, entwerten wir nicht nur Leistung und Bedeutung der Stahlindustrie für unser Land. Wir würgen ihren Motor über kurz oder lang schlichtweg ab“, betont Ministerin Rehlinger. Sie fordert daher die Entscheidungsträger auf, sich für die folgenden Änderungen einzusetzen:
deutliche Anhebung des Industrie-Caps auf bis zu 48 Prozent der Gesamtmenge,
Vermeidung des sektorübergreifenden, pauschalen Korrekturfaktors,
Festlegung der Produktbenchmarks nach realen Daten und tatsächlichen Emissionen der 10 Prozent effizientesten Anlagen,
umfängliche Berücksichtigung der energetischen Verwertung von Restgasen bei der Bestimmung der Produktbenchmarks der Industrie,
keine lineare Mindestabsenkung der Produktbenchmarks in Sektoren ohne Emissionsminderungspotenziale,
vollständige Strompreiskompensation des Produzierenden Gewerbes.
Gerade die Produktbenchmarks der Industrie müssten ohne Abstriche auf Grundlage der tatsächlichen Emissionen der 10 Prozent effizientesten Anlagen festgelegt und dabei auch die energetische Kuppelgasverwertung umfänglich berücksichtigt werden.