Anklage wegen heimtückischen Mordes

Prozessauftakt gegen Michela R. wegen heimtückischen Mordes zum Nachteil des früheren Lebensgefährten Anklage wegen heimtückischen Mordes

Heute begann der Mordprozess vor dem Landgericht (Schwurgericht) Saarbrücken gegen Michela R. Die Angeklagte wird beschuldigt ihren ehemaligen Lebensgefährten am 07.2.2019 ermordet zu haben. Dieser verließ gerade seine krankengymnastische Praxis und wollte diese absperren, als die Angeklagte ihn ansprach, dieser sich umdrehte und die Angeklagte das Opfer mit vier Schüssen ermordet haben soll. Anschließend begab sie sich in die Nachbarschaft, legte die Pistole ab und ließ die Polizei benachrichtigen, begab sich zurück zum Opfer, wartete dort auf die Polizei und ließ sich widerstandslos festnehmen. Die Staatsanwaltschaft hat die Anklage verlesen. Die Angeschuldigte hat über ihren Verteidiger mitteilen lassen, das sie am zweiten Verhandlungstag 12. August dem Gericht, eine ausführliche Erklärung abgeben wird.

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red.zbs

Die Staatsanwaltschaft weist ausdrücklich darauf hin, dass das Urteil über die Schuld nur den Gerichten zusteht und dass jemand solange als unschuldig zu gelten hat, wie ihm nicht durch rechtskräftiges gerichtliches Urteil seine Schuld nachgewiesen ist.