Sicherungsverfahren -Mutter mit ca.50 Messerstichen getötet
Heute 17.07.2019, hat am Saarbrücker Landgericht (Schwurgericht) der Prozess gegen einen 53 Jahre alten Mann, wegen einer tödlichen Messerattacke auf seine Mutter begonnen.
Die Staatsanwaltsschaft legt aufgrund ihrer Ermittlungen dem Beschuldigten folgenden Sachverhalt zur Last. Am 24.01.2019 zwischen 6 und 7 Uhr stach der Beschuldigte in 66564 Ottweiler in der Wohnung auf seine Mutter ca. 50 Mal mit einem Messer ein, wodurch diese zu Tode kam. Sie verblutete aufgrund der Stich bzw. Schnittverletzungen überwiegend im Bereich des Oberbauches.
Der Beschuldigte leidet an paranoider Schizophrenie. Er war daher nicht in der Lage das Unrecht der Tat einzusehen und nach dieser Einsicht zu handeln einen Menschen getötet zu haben, ohne Mörder zu sein und damit u folgenden/folgende Tatbestand/Tatbestände verwirklicht zu haben.
Anmerkung der Staatsanwaltschaft in der Anklage: Die Gesamtwürdigung des beschuldigten und seiner Taten ergib, dass von ihm infolge seines Zustandes erhebliche rechtswidrige Taten zu erwarten sind und er deshalb für die Allgemeinheit gefährlich ist.
text.Anklage der staatsanwaltschaft saarbrücken
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