Aufhebung der Verurteilung des Walter H.

Aufhebung der Verurteilung des Walter H. wegen Verstoßes gegen Weisungen während der Führungsaufsicht. Aufhebung der Verurteilung des Walter H.

Von Dr. Müller / Richterin am Oberlandesgericht

Das Amtsgericht Saarbrücken hatte den Angeklagten am 30.7.2015 wegen Verstoßes gegen Weisungen während der Führungsaufsicht – konkret ging es um die Weisung, keine alkoholischen Getränke oder andere berauschende Mittel zu sich zu nehmen – zu einer Freiheitsstraße von 6 Monaten verurteilt.

Die gegen dieses Urteil gerichtete Berufung des Angeklagten hatte das Landgericht Saarbrücken mit Urteil vom 27.11.2015 verworfen. Auf die Revision des Angeklagten hat das Saarländische Oberlandesgericht das landgerichtliche Urteil aufgehoben und den Angeklagten freigesprochen.

Das hat der zuständige 1. Strafsenat mit einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 19.8.2015 (Az.: 5 StR …/15) begründet, die – zwischen den Instanzen des vorliegenden Strafverfahrens – aus verfassungsrechtlichen Gründen verschärfte Anforderungen an die Bestimmtheit von Weisungen in der Führungsaufsicht gestellt hat. Danach muss dem Betroffenen in dem Führungsaufsichtsbeschluss selbst unmissverständlich klargemacht werden, dass eine Weisung strafbewehrt ist, er sich durch einen Verstoß gegen die Weisung mithin strafbar macht.

Diesen Anforderungen wurde der aus dem Jahr 2013 stammende Führungsaufsichtsbeschluss in Bezug auf das hier in Rede stehende Alkoholverbot nicht gerecht.

Die Entscheidung des Senats ist nicht anfechtbar.

Dies ist eine redaktionell unbearbeidete Pressemitteilung des Oberlandgericht Saarland.