Staatsanwaltschaft stellte keinen Antrag auf Haftbefehl
Saarbrücken. Am frühen Samstagmorgen wurde die Polizei Saarbrücken über einen Vorfall informiert, den ein aufmerksamer Bürger feststellte. Er teilte kurz nach 06:30 Uhr mit, dass im Bereich Königsbruch ein Mann, der dort nicht bekannt ist, Kennzeichen an ein Fahrzeug (VW Golf) schraubte. Durch das Kommando des Polizeirevier Alt-Saarbrücken wurde die Person auch am Auto festgestellt. Sie stand unter Einfluss von Betäubungsmitteln. Bei den weiteren Ermittlungen konnten noch weitere Kennzeichen im Fahrzeug vorgefunden werden. Die Person konnte sich nicht ausweisen und wurde zur Dienststelle verbracht. Bei der Identitätsfeststellung wurde bekannt, dass diese Person schon erheblich strafrechtlich in Erscheinung getreten war und derzeit mehrere Verfahren gegen ihn in Bearbeitung sind. Durch die Staatsanwaltschaft wurde eine Wohnungsdurchsuchung beantragt und durch das Amtsgericht angeordnet. Diese wurde auch umgehend durchgeführt.
Bei dieser Durchsuchung wurde weiteres Diebesgut aus mehreren unterschiedlichen Taten und Utensilien für den Verkauf von Betäubungsmitteln gefunden.
Die weiteren Ermittlungen ergaben, dass der genannte VW Golf in der Nacht vom Hof eines Fahrzeughandels gestohlen wurde. Diese Tat wurde durch Videoaufnahmen aus der Überwachungskamera gefilmt.
Dem Täter wurde eine Blutprobe angeordnet und durchgeführt. Die Staatsanwaltschaft stellte keinen Antrag auf Haftbefehl.
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red.zbs