Dienstverweigerung ja oder nein?
Gestern Mittag wurden die Löschbezirke im Regionalverband Saarbrücken alarmiert, um die Gerätehauser zu besetzen. Grund hierfür ist ein akuter Krankenstand bei der BF Saarbrücken inkl. HEZ. Mehr als 27 Krankmeldungen in der Berufsfeuerwehr Saarbrücken waren nach einem Urteil des Verwaltungsgerichtes in Saarlouis angefallen. Die Kameraden der Berufsfeuerwehr wollen ihren alten Chef nicht mehr zurück.
Richter hatten entschieden, dass dem Feuerwehrwehrchef Josef Schun sein alter Posten zurückgegeben werden muss (wir haben darüber berichtet). Ab heute Morgen wurde die Bereitschaft aufgelöst, die Alarmierung der Feuerwehren im Regionalverband Saarbrücken wurden bis auf Weiteres durch die Integrierte Leitstelle auf dem Winterberg sichergestellt.
Die Feuerwehrgewerkschaft hatte für heute Morgen zu einem Protest der Wehr zum Rathaus aufgerufen. Dort wollte man die Helme niederlegen. Diese Protestaktion wurde heute Morgen jedoch kurzfristig wegen dienstrechtlichen Konsequenzen abgesagt, da sich eine Krankenmeldung in Verbindung mit einer Protestaktion nicht vereinbart.
Anmerkung: Sicherheitsdezernent Harald Schindel wollte die über 27 Krankmeldungen der Feuerwehrleute nicht bewerten. Diese seien von unterschiedlichen Ärzten ausgestellt und dienstrechtlich zu akzeptieren. Offensichtlich handelt es sich hier um eine Dienstverweigerung eines öffentlichen Organ, in dem Fall der Berufsfeuerwehr Saarbrücken.
text.zbs aus Quellen der SZ und SR online
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