Autofahrer legt Beschwerde wegen Blitzerurteil ein

Verfassungsgerichtshof des Saarlandes verhandelt über die Beschwerde  Autofahrer legt Beschwerde wegen Blitzerurteil ein

Der Verfassungsgerichtshof des Saarlandes wird am Donnerstag, den 9. Mai 2019, um 9.30 Uhr im Sitzungssaal 38 des Landgerichts Saarbrücken in der mündlich verhandeln über die Verfassungsbeschwerde eines Autofahrers gegen seine Verurteilung zu einer Geldbuße wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung (Lv /17).
Der betroffene Autofahrer war wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung um 27 km/h innerorts zu einer Geldbuße von 100 € verurteilt worden. Die Geschwindigkeitsmessung erfolgte durch ein Gerät der Firma Jenoptik (Typ Traffistar S 350). Bei dem Gerät handelt es sich um ein durch die Physikalisch-Technische Bundesanstalt (PTB) zugelassenes Messgerät. Es speichert als Messdaten den Anfangs- und Endzeitpunkt der Messung, nicht aber den Anfangs- und Endort des betroffenen Fahrzeugs. Ob die Messungen mit dem Gerät Traffistar 350 verwertbar sind, ist in der bußgeldrechtlichen Rechtsprechung höchst umstritten.
Im Bußgeldverfahren hatte der Autofahrer beantragt, ein Sachverständigengutachten einzuholen zu der von ihm erhobenen Behauptung, dass bei dem Messgerät des Typs Traffistar S 350 die Möglichkeit ausgeschlossen sei, die Messung sachverständig überprüfen zu lassen, so dass die Anerkennung als sog. standardisiertes Messverfahren nicht mehr in Betracht komme.
Die im Bußgeldverfahren befassten Gerichte – Amtsgericht Saarbrücken und Saarländisches Oberlandesgericht – sind dem nicht nachgekommen und bei ihren
Entscheidungen davon ausgegangen, dass trotz der Nichtspeicherung aller Messdaten der Geschwindigkeitsverstoß festgestellt werden kann und die Daten zur
Grundlage der Verurteilung gemacht werden können, da bei einem von der PTB zugelassenen Messgerät die Gerichte grundsätzlich von der Richtigkeit der Messung
ausgehen könnten (sog. standardisiertes Messverfahren).
Mit seiner Verfassungsbeschwerde rügt der betroffene Autofahrer u.a. eine Verletzung seines Rechts auf ein faires Verfahren, da ihm durch die fehlende
Speicherung aller Messdaten die Möglichkeit genommen werde, Messfehler aufzuzeigen.
Der Verfassungsgerichtshof wird in der mündlichen Verhandlung zu der Frage, welche Daten des Messvorgangs erforderlich sind, um eine valide nachträgliche
Überprüfung von Geschwindigkeitsmessungen zu ermöglichen, drei Sachverständige anhören, nämlich Prof. Dr. Andreas Schütze (Universität des Saarlandes), Dr. Dirk Ratschko (Physikalisch-Technische Bundesanstalt) und Dr. Johannes Priester (Forensisch tätiger Verkehrssachverständiger).

text.verfassungsgericht saarland
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red.zbs