Verfahren wegen den Verstößen gegen das Aufenthaltsgesetz, wegen Fahrens ohne Versicherungsschutz und wegen Urkundenunterdrückung. eingeleitet
Von PI Nohfelden-Türkismühle
Der Polizeiinspektion Nohfelden-Türkismühle wurden in der Nacht zum 03.06.2015 kurz vor Mitternacht Personen auf der A 62 in Fahrtrichtung Kaiserslautern vor der Ausfahrt Freisen gemeldet.
Eine sofort entsandte Streifenwagenbesatzung konnte in der Nähe des Autobahnparkplatzes „Am Karlswald“ tatsächlich einen 49 Jährigen Mann und eine 41 Jährige Frau auf dem Standstreifen der A 62 antreffen. Diese hatten ihren Pkw wegen einer Panne auf dem Parkplatz der A 62 abstellen müssen. Beide stammten aus verschiedenen Nicht-EU-Ländern. Bei der Kontrolle zeigte sich, dass die Angetroffenen gegen Aufenthaltsbestimmungen verstoßen hatten. Der von dem Mann gefahrene Pkw, zugelassen in Baden-Württemberg, war nicht haftpflichtversichert. Zudem hatte der Mann einen ausländischen Reisepass bei sich, der gegenüber der zuständigen Ausländerbehörde unterdrückt worden war. Gegen den 49 Jährigen wurden drei Strafverfahren eingeleitet, wegen Verstößen gegen das Aufenthaltsgesetz, wegen Fahrens ohne Versicherungsschutz und wegen Urkundenunterdrückung.
Bezüglich der Frau fertigten die Polizeibeamten der Polizeiinspektion Nohfelden-Türkismühle ein Ordnungswidrigkeitsverfahren wegen des Verdachts eines Verstoßes gegen das Asylverfahrensgesetz
Dies ist eine von ZBS redaktionell überarbeitete Pressemitteilung der Polizeiinspektion Nohfelden-Türkismühle.