B-IMK in St.Wendel

Gemeinsam gegen den Terror und für ein sicheres Deutschland. B-IMK in St.Wendel -Gemeinsam gegen den Terror und für ein sicheres Deutschland.

Von Ministerium Inneres Sport

Am 16. und 17. März 2017 trafen sich die Minister der unionsgeführten Innenressorts der Länder zu ihrer Konferenz, der sogenannten B-IMK.

Auf der Tagesordnung bei den Beratungen in St. Wendel standen u.a. Wohnungseinbruchdiebstahl, die Bekämpfung der Cybercrime, Gewalt gegen Polizeikräfte und die gemeinsame Übung von Polizei und Bundeswehr (GETEX). Mit den Innenministern der Union kam auch Bundesinnenminister Dr. Thomas de Maizière als Gast der B-IMK ins Saarland.
„Die Unionsinnenminister sind sich einig, dass nur mit geeigneten Instrumentarien die Voraussetzungen geschaffen werden können, effektiv dem internationalen Terrorismus, aber auch Extremisten und Cyberkriminellen, entgegentreten zu können“, sagt Saar-Innenminister Klaus Bouillon. „Hier gilt es, mit klaren Regelungen Maßstäbe zu setzen, um innerhalb der Bevölkerung das Sicherheitsgefühl wieder zu stärken.“

Wohnungseinbruchdiebstahl
Das Saarland verzeichnet im Bereich Wohnungseinbruchdiebstahl (WED) einen Rückgang von 20,1%. Eine beachtliche Entwicklung, denn diese Quote ist doppelt so hoch wie im Bundesdurchschnitt.
Die Erfolge im Saarland sind u.a. durch folgende Maßnahmen zu verzeichnen: spezialisierte Bearbeitung des Wohnungseinbruchdiebstahls, landesweite Kontrolltage, Informations- und Präventionsveranstaltungen.
Bayerns Innenminister und stellvertretender Sprecher der B-Länder, Joachim Herrmann, erklärt: „Das Saarland leistet im Kampf gegen Wohnungseinbrüche in der länderübergreifenden Kooperation eine hervorragende Arbeit. Eine noch intensivere länderübergreifende Zusammenarbeit ist auch eines der Erfolgsrezepte, warum wir in Bayern den Negativtrend bei den Wohnungseinbrüchen brechen konnten. Wir sind uns einig, dass Wohnungseinbrüche nicht mehr als minder schwere Fälle des Diebstahls geahndet werden sollen. Wir fordern darüber hinaus mindestens ein Jahr Freiheitsstrafe als Strafandrohung.“

Gewalt gegen Polizei und Rettungskräfte
Die Mitte Februar im Bundestag geführte Diskussion zur Änderung des Strafgesetzbuchs, wonach insbesondere Polizistinnen und Polizisten sowie Rettungskräfte künftig besser vor gewalttätigen Übergriffen geschützt werden sollen, wird einstimmig von der B-IMK begrüßt. Minister Bouillon hält jedoch weiterhin an der Anhebung der Mindeststrafe von drei auf sechs Monate fest: „Hier werde ich mich weiterhin dafür stark machen, dass es zu einer Verschärfung des Gesetzes kommt, die auch von Seiten der Bundespolitik aufgegriffen wird.“
Bundesinnenminister de Maizière: „Wir haben es erreicht, dass der Bundesjustizminister einen Gesetzesentwurf vorgelegt hat, der jetzt gerade im parlamentarischen Verfahren ist und die Strafen bei Angriffe auf Polizeikräfte verschärft. Wir arbeiten daran, dass die Strafverschärfung noch etwas strenger wird, wie es Klaus Bouillon vorgeschlagen hat. Neu und wichtig ist, dass wir unter diesen Schutz in Zukunft nicht nur Polizisten stellen, sondern auch Rettungskräfte. Denn es ist besonders empörend, wenn Helferinnen und Helfer, die Menschenleben retten, beschimpft, bespuckt und angegriffen werden. Das verdient eine besondere Strafe und das ist mit den bestehenden Gesetzen nicht abgedeckt.“

Rückblick GETEX-Übung
Die Unionsminister waren sich einig darüber, dass die während der Übung von Polizei und Bundeswehr vom 7. bis 9. März 2017 aufgetretenen Schwachstellen in der Zusammenarbeit schnellstmöglich aufgearbeitet werden müssen.
Ein wie im Saarland bereits seit Jahren praktizierter Austausch zwischen Polizei und Bundeswehr im Rahmen der zivilmilitärischen Zusammenarbeit kann hierbei nur hilfreich sein, wie auch Joachim Hermann konstatierte. „Die gemeinsame Übung, an der auch die Polizeien aus dem Saarland und Bayern teilgenommen haben, hat gezeigt, dass es für extreme Einsatzsituationen geradezu unverantwortlich wäre, auf den Einsatz der Bundeswehr zu verzichten, obwohl sie bereit steht. Wir werden künftig vor allem auch regelmäßig ganz konkret vor Ort die Praxis üben müssen. Polizei und Bundeswehr sollen sich dabei noch intensiver länderübergreifend auf Extremsituationen vorbereiten“, so der bayerische Minister.

Bekämpfung der Cybercrime
Baden-Württemberg und das Saarland unterzeichneten im Rahmen der Konferenz einen Kooperationsvertrag, dessen Schwerpunkt in der verbesserten Aufklärung von Straftaten liegt, die im ‚Darknet‘ begangen werden.
Minister Bouillon: „Die rasante Entwicklung in diesem Sektor ist nicht mehr aufzuhalten und stellt uns vor besonders schwierige Herausforderungen. Nur durch vernetztes Agieren der Behörden werden wir überhaupt in der Lage sein, den Internetkriminellen das Handwerk zu legen. Die Kooperation mit Baden-Württemberg bietet uns realistische Chancen, die neuen Manipulations- und Angriffsmöglichkeiten gemeinsam zu erkennen und zu beseitigen.“
Denn letztendlich sei es nur mit Hilfe der Bündelung von Kompetenzen, Wissen und Strategien möglich, die Täter im Bereich der Cybercrime nachhaltig zu bekämpfen, so Bouillon.

Verbot von Wahlkampfauftritten für türkische Politiker im Saarland
Die Ankündigung des Saarlandes, als erstes Bundesland mögliche Wahlkampfauftritte türkischer Politiker auf saarländischem Boden zu verbieten, wurde ebenfalls unter den Unionsinnenministern diskutiert. Ministerpräsidentin Annegret Kramp-Karrenbauer beruft sich in ihrer Ankündigung auf Paragraf 47 des Aufenthaltsgesetzes, wonach jedes Bundesland die Möglichkeit hat, die politische Betätigung von Ausländern zu untersagen, wenn das friedliche Zusammenleben von Deutschen und Ausländern gefährdet ist. Innenminister Bouillon unterstützt die Auffassung der Ministerpräsidentin und macht deutlich: „Wir wollen ein klares Signal senden: Innertürkische Konflikte haben bei uns nichts zu suchen.“
Bouillon warb bei seinen Amtskollegen der B-IMK dafür, dass auch andere Bundesländer dieses Signal aussenden sollen. Bouillon: „Wir müssen hier gemeinsam agieren. Für alle Staaten der Europäischen Union.“

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