Rheinland-Pfälzische Baufirma muss nun mit einer Ordnungswidrigkeitenanzeige rechnen.
Von PI Saarbrücken St.Johann
Saarbrücken. Am Nachmittag des Feiertages „Mariä Himmelfahrt“, am 14. August 2015, meldete sich ein Anwohner bei der Polizei und teilte mit, dass im Eschberger Weg, in der Einmündung zur Peter-Zimmer-Straße, bereits seit Stunden Bauarbeiten stattfänden und er sich durch den entstehenden Geräuschpegel gestört fühle. Unter anderem sei eine Rüttelplatte im Einsatz.
Deren Betrieb ist an Sonn- und Feiertagen laut der „Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung“ ganztägig untersagt.
Die von der Polizeiinspektion Saarbrücken-St. Johann entsandte Beamten stellten mehrere Arbeiter einer rheinland-pfälzischen Baufirma fest.
Der Umstand, dass im Saarland Feiertag ist, war der Baufirma aus unserem Nachbarbundesland scheinbar nicht bekannt, da dies dort nicht der Fall ist. Nach Darlegung der Gesetzeslage beendete die Firma ihre Arbeiten. Der Inhaber der Firma muss nun mit einer Ordnungswidrigkeitenanzeige rechnen.
Dies ist eine redaktionell unbearbeitete Pressemitteilung der Polizei Saarbrücken-St.Johann.