Von unbarmherziger Gesinnung gegenüber Tieren zeugt das Verhalten eines bisher Unbekannten, der in Nonnweiler sein Unwesen treibt.
Von PI Nohfelden-Türkismühle
Ein 48 Jähriger Bewohner eines Anwesens in einem Neubaugebiet /Ortsrandlage in Nonnweiler erstattete am späten Nachmittag des 23.06.2015 bei der Polizeiinspektion Nohfelden-Türkismühle eine Strafanzeige wegen des Verdachts eines Vergehens nach dem Tierschutzgesetz.
Der Berner Sennenhund des Mannes erbrach sich am Nachmittag des 23.06.2015 zu Hause. Die vom Hund erbrochene schaumige Masse war mit Gras durchsetzt und enthielt 4 Rasierklingenhälften. Demnach hat der Hund die Rasierklingen, die in einer Ködermasse versteckt gewesen sein müssen, im Laufe des Tages verschluckt. Als Tatort für das Auslegen der Ködermasse kommt nur der umzäunte Freilauf des eigenen Anwesens oder aber der Bereich unterhalb der Talsperre Nonnweiler in Betracht.
Der Hund musste in tierärztliche Behandlung gegeben werden. Es ist der bisher erste Fall einer solchen Art von Tierquälerei im Bereich Nonnweiler. Hinweise über den bisher unbekannten Tierquäler bitte an die Polizeiinspektion Nohfelden-Türkismühle, Telefon 06852 9090.
Dies ist eine redaktionell unbearbeitete Pressemitteilung der Polizei Nohfelden-Türkismühle.