Fehlalarm im Sinne einer Störung des öffentlichen Friedens
St. Ingbert-Mitte – Am 08.05.23 ging in den Morgenstunden beim Amtsgericht St. Ingbert eine Bombendrohung ein. Diese hatte eine Räumung des Gebäudes sowie zahlreiche Absperr /Verkehrsmaßnahmen zur Folge. So wurde unter anderem die Ensheimer Straße für ca. 90 Minuten durch Kräfte der Polizei gesperrt, um mögliche Gefahren für Passanten zu beseitigen. Nachdem in Folge der Durchsuchung des Gebäudes festgestellt wurde, dass es sich hier um einen Fehlalarm im Sinne einer Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten handelte, wurde das Gebäude durch die Polizei wieder frei gegeben. An dieser Stelle möchte die Polizei noch einmal auf die Strafandrohung einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder Geldstrafe für eine derartige falsche Bombendrohung hinweisen.
Weitere Ermittlungen zur Tat/zum Täter oder zur Täterin folgen.
Quelle. Polizeiinspektion Sankt Ingbert