Das Gesetz spricht in diesem Fall nur von Brandstiftung mit Todesfolge
Das Urteil ist im Prozess um den Brand in Ensdorf, wo im Januar eine 32-jährige Hausbewohnerin leicht und ein 71-jähriger Hausbewohner tödlich verletzt wurden, gefallen. Der 43-jährige Angeklagte Andreas C. wurde vom Landgericht Saarbrücken zu 14 Jahren Haft mit anschließender Entziehungstherapie verurteilt. Die Richter gehen von einer vorsätzlichen Brandlegung aus, um den Einbruch und den Diebstahl der Elektrogeräte zur Finanzierung der Drogensucht zu vertuschen. Ein technischer Defekt wurde durch mehrere Gutachter und Zeugen nicht nachgewiesen. Der Täter hat den Tod des 71-jährigen Hausbewohner bei der Brandlegung in Kauf genommen. Andreas C. ist bereits mehrfach vorbestraft, unter anderem wegen versuchten Mordes. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Anwalt des 43-Jährigen will Revision einlegen.
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