Gegen den 35-jährigen Rumänen lagen zwei Haftbefehle vor.
Bundespolizisten kontrollierten gestern Mittag in Saarbrücken einen Mann, der unerlaubt aus der saarländischen Klinik für forensische Psychiatrie abgängig war. Den Beamten fiel der Mann im Rahmen ihrer Streifentätigkeit auf. Als sie diesen ansprachen, um ihn einer Kontrolle zu unterzeihen, ergriff er umgehend die Flucht. Den Bundespolizisten gelang es nach einer kurzen Verfolgung, den Flüchtigen zu stellen. Bei der anschließenden Überprüfung seiner Personalien kam heraus, dass gegen den 35-jährigen Rumänen zwei Haftbefehle vorlagen. Zum einen ein Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Saarbrücken, dem eine Verurteilung des Mannes wegen schweren Raubes und unerlaubten Führens einer Schusswaffe zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren und neun Monaten voraus-ging. Wegen seiner Drogenabhängigkeit verbrachte er bereits etwa drei Jahre dieser Strafe in der saarländischen Klinik für forensische Psychiatrie in Merzig. Hierher kehrte er jedoch nach einem Ausgang im September letzten Jahres nicht zurück. Daraufhin wurde ein Vollstreckungshaftbefehl erlassen. Zum anderen lag gegen die Person ein Abschiebehaftbefehl der zentralen Ausländerbehörde Lebach vor. Die Bundespolizisten verhafteten und durchsuchten den Mann daraufhin. Dabei fanden sie Betäubungsmittel bei diesem auf. Er erhielt hierfür eine weitere Strafanzeige und wurde anschließend wieder in die saarländische Klinik für forensische Psychiatrie in Merzig eingeliefert.
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red.zbs / mp