Sprayer von unerlaubtem Graffiti verurteilt
Von Bundespolizei Bexbach
Saarbrücken. Am 03.06.2015,verurteilte das Amtsgericht Saarbrücken einen 20jährigen Mann zu 120 Arbeitsstunden.
Bereits im Februar 2014 besprühte der junge Mann die Regionalbahn im Innenbereich auf der Fahrt von Türkismühle nach Saarbrücken mit unerlaubten Graffiti.
Umfangreiche Ermittlungen und letztlich die Auswertung der Videoaufzeichnung der Tat durch den Mittäter führten zur Verurteilung. Neben den Arbeitsstunden muss der Verurteilte auch die Kosten des Verfahrens und den entstandenen Schaden der Deutschen Bahn AG begleichen. Die Schadenshöhe wurde von der Deutschen Bahn AG auf 1875 Euro festgelegt.
Dies ist eine redaktionell unbearbeitete Pressemitteilung der Bundespolizei Bexbach.