Offener Brief des Verkehrsverein Dudweiler e.V. und des Gewerbevereins Pro Dorf DUDWEILER e.V.
Sehr geehrter Herr Ministerpräsident,
sehr geehrte Frau Ministerin!
auch wir in Dudweiler verfolgen die landesweite Diskussion über die Lage des innerstädtischen Handels. Schon seit Wochen stehen die Verantwortlichen des Gewerbevereins Pro Dorf sowie des Verkehrsvereins im regen Austausch bezüglich der aktuellen Einschränkungen mit den Gewerbetreibenden in dem Stadtbezirk Dudweiler. Wir machen uns ernsthafte Sorgen um die noch wenigen, verbliebenen Fachgeschäfte und die Gewerbetreibenden in unserem Stadtbezirk. Die Gesundheit aller ist uns sehr wichtig und, dass das Corona-Virus bekämpft werden muss, steht für uns alle außer Frage.
Wir sehen jedoch die kleinen Fachgeschäften gegenüber den großen Discountern durch die aktuellen Rechtsverordnungen benachteiligt.
In unseren täglichen Gesprächen mit den betroffenen Einzelhändlern und Gewerbetreibenden hören wir ständig, dass diese sich in ihrer Existenz bedroht fühlen. Viele der Betroffenen sind unserem Stadtbezirk und ihren Kundinnen und Kunden seit Jahrzehnten verbunden, zahlen ihre Steuern, unterstützen die örtlichen Vereine und sind teilweise selbst noch in zahlreichen Vereinen ehrenamtlich aktiv. Auch bieten die Betroffenen unseren Bürgerinnen und Bürgern einen Arbeitsplatz beziehungsweise unseren Jugendlichen einen Ausbildungsplatz und sind somit auch ein unverzichtbarer Teil des Allgemeinwohles in Dudweiler.
Gerade die kleinflächigen Geschäfte können die Kundenströme optimal steuern und haben auch viel für die Sicherheit ihrer Kundinnen und Kunden investiert. Hierbei wurden sie auch von den Verantwortlichen des Gewerbevereins Pro Dorf Dudweiler sowie dem Verkehrsverein Dudweiler e.V. beraten und unterstützt.
Die Rechtsverordnung zur Bekämpfung der Corona-Pandemie folgt dem Schwerpunktprinzip, das heißt Geschäften mit einem großflächigen Mischsortiment sowie den großen Ketten und Konzernen, wird weiterhin erlaubt, alle Waren aus ihrem Warenbestand zu verkaufen, sofern die Lebensmittel überwiegen. Das bedeutet, dass die Kunden in diesen großen Märkten nicht nur die Dinge des täglichen Gebrauchs wie Lebensmittel, sondern auch Kleidung, Taschen, Schuhe, Spielzeug, Schmuck erwerben können. Auch steht, nach unserer Auffassung, die Verfahrensweise beim ersten Lockdown im Frühjahr, bei dem die „Non Food – Abteilungen“ in den großen Märkten abgedeckt werden mussten, der jetzigen Verfahrensweise entgegen. Ein Grund hierfür ist nicht erkennbar und wurde bisher auch nicht kommuniziert.
Für uns alle ist die Gleichbehandlung bei der Risikominimierung dringend zu beachten und die Hygienekonzepte sind unserer Auffassung nach, in den kleinflächigen Geschäften in gleicher Weise umzusetzen, wie in den großen Märkten.
Wir wissen, dass in den kleinflächigen Geschäften nach dem ersten Lockdown, in die erforderlichen Hygienemaßnahmen nicht unerheblich investiert wurde und diese akribisch, zum Schutze der Kunden und Mitarbeiter, umgesetzt wurden. Für uns stellt die Schwerpunktregelung der Landesregierung einen massiven Eingriff in den Markt da!
Die durchaus erforderlichen und zwingenden Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie sind derzeit in genannten Punkten weder nachvollziehbar noch gerechtfertigt. Wir sehen die Wiederöffnung des kleinflächigen Einzelhandels als einen wesentlichen Bestandteil an.
Mit freundlichen Grüßen
Der Verkehrsverein Dudweiler e. V. und der Gewerbeverein Pro Dorf DUDWEILER e.V.
text.i.A. für den Verkehrsverein Dudweiler e.V. Lena Sauer
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