AK fordert bessere Regelungen für Lohnfortzahlung für Eltern bei fehlender Kinderbetreuung.
Bundesarbeitsminister Hubertus Heil hat gestern einen Gesetzentwurf für die Lohnfortzahlung von Eltern bei fehlender Kinderbetreuung vorgelegt. „Die Vorschläge sind ein guter Anfang, reichen aber in der jetzigen Situation bei Weitem nicht aus“, sagt Thomas Otto, Hauptgeschäftsführer der Arbeitskammer des Saarlandes. Er kritisiert vor allem die hohen bürokratischen Hürden. „Außerdem halten wir die Regelung, zunächst den Urlaub aufzubrauchen, für schwierig. Spätestens in den Sommerferien werden viele Eltern ihren Urlaub brauchen, um dort die Zeiten der Kinderbetreuung abzudecken, in denen Schulen und Kitas regulär geschlossen haben. Hier wird das Problem lediglich verschoben“, betont Otto.
Minister Heil schlägt vor, dass der Bund den Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern die Kosten für die Lohnfortzahlung über das Infektionsschutzgesetz (§ 56) erstattet. Dafür muss die Arbeitnehmerin bzw. der Arbeitnehmer gegenüber der zuständigen Behörde oder auf Verlangen des Arbeitgebers aber nachweisen, dass keine anderweitig zumutbare Betreuung sichergestellt werden konnte. Dazu gehört laut dem Bundesarbeitsministerium auch die Betreuung durch andere Familienmitglieder und Verwandte aber auch durch Freunde. „Wir fragen uns, wie Eltern das nachweisen können, und vor allem wie dies bei den bestehenden Kontakteinschränkungen umgesetzt werden soll“, sagt Otto.
Und was passiert, wenn die Behörde bei Prüfung der Anträge die Nachweise als nicht ausreichend ansieht? „Wer trägt dann das Risiko? Bleibt der Arbeitgeber auf den Kosten sitzen oder fordert er dies von den Arbeitnehmern zurück? Rechtssicherheit sieht anders aus!“ Zudem ist die angedachte Entlohnung auf dem Niveau des Kurzarbeitergeldes zu niedrig für diesen in der Regel hoch belasteten Personenkreis (oft alleinerziehende Elternteile mit nur einem Einkommen).
Die Lösung über § 56 Infektionsschutzgesetz kann sich für die Arbeitgeber also zur Eintrittsbarriere entwickeln. „Der Arbeitgeber muss in Vorlage treten und hoffen, dass er das Geld später auch erstattet bekommt. Hinzu kommt, dass gerade viele kleine und mittlere Unternehmen jetzt echte Liquiditätsprobleme haben und sich die Lohnfortzahlung aktuell nicht leisten können, auch nicht als Vorschuss“, ergänzt Otto.
„In unserer Arbeitsrechtsberatung häufen sich wohl auch deshalb derzeit die Fälle, in denen der Arbeitgeber den Eltern unbezahlten Urlaub vorschlägt. Viele unterschreiben dies und sind sich der rechtlichen Folgen nicht bewusst, insbesondere dem drohenden Verlust des gesetzlichen Krankenversicherungsschutzes nach 4 Wochen“, mahnt Otto an.
Die Arbeitskammer fordert deshalb eine Lösung über den § 45 des Sozialgesetzbuches V. Dieser Paragraf regelt die Zahlung des Krankengeldes bei Erkrankung eines Kindes. „Die Eltern hätten dann über das Kinderkrankengeld keine so hohen Einkommensverluste und die Unternehmen sind entlastet“, betont Otto.
Sollte allerdings an der von Bundesarbeitsminister Heil entwickelten Lösung festgehalten werden, fordert die AK die Landesregierung auf, bei ihren Finanzhilfen über den Notfallfonds des Landes bevorzugt solche Unternehmen zu berücksichtigen, die sich hier für gute Lösungen für Eltern mit Betreuungsproblemen einsetzen. Damit wäre zumindest die Eintrittsbarriere genommen.
quelle.Arbeitskammer des saarlandes
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red.zbs