Anklage wegen versuchten Mordes.
Die Generalstaatsanwaltschaft Saarbrücken hat am 25.09.2020 in einem Verfahren gegen einen 24jährigen Deutschen wegen des Verdachts des versuchten Mordes aus niedrigen Beweggründen in heimtückischer Begehungsweise und Körperverletzung gemäß §§ 211, 212 Abs. 1, 223 Abs. 1, 52 StGB Anklage zum Landgericht – Schwurgericht – in Saarbrücken erhoben.
Der Angeschuldigte soll nach dem Ergebnis der Ermittlungen in den frühen Morgenstunden des 06.06.2020 an einer Bushaltestelle in Saarbrücken einen Studenten aus Gabun ohne Anlass unvermittelt zu Boden geschlagen und anschließend versucht haben, dem Opfer mittels eines mitgeführten Messers in Tötungsabsicht Stichverletzungen zuzufügen. Das Opfer soll diesen Stichen erfolgreich ausgewichen sein, wonach der Angeschuldigte wegen eines sich nähernden Fahrzeugs zunächst geflohen sein soll. Er konnte zeitnah später festgenommen werden und befindet sich seit dem Tattag in Untersuchungshaft. Der Angeschuldigte hat ein Zusammentreffen mit dem Opfer an der möglichen Tatörtlichkeit eingeräumt, bestreitet jedoch, es angegriffen zu haben. Der Angeschuldigte soll insbesondere mittels Zeugenangaben sowie mittels eines rechtsmedizinischen Gutachtens überführt werden. Im weiteren Verfahren wird auch zu klären sein, ob und in welchem Umfang eine Drogenbeeinflussung sowie möglicherweise rassistische Motive des Angeschuldigten bei der Tatbegehung bestimmend waren. Während der Tatausführung soll der Angeschuldigte ausdrücklich auf die dunkle Hautfarbe des Opfers Bezug genommen haben.
Die Generalstaatsanwaltschaft weist ausdrücklich darauf hin, dass das Urteil über die Schuld nur den Gerichten zusteht und dass jemand solange als unschuldig zu gelten hat, wie ihm nicht durch rechtskräftiges gerichtliches Urteil seine Schuld nachgewiesen ist.
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red.zbs / mp