Die linke -Neufestsetzung der Wohnkosten ist unzureichend

Weiterhin müssen Sozialleistungsbeziehende Mietzahlungen übernehmen Die linke -Neufestsetzung der Wohnkosten ist unzureichend

Als prinzipiell positiv hat DIE LINKE. Fraktion im Regionalverband die Erhöhung der Richtwerte bei der Gewährung von Wohnkosten für Hartz lV und Grundsicherungsbeziehende bezeichnet. Schlicht unzulässig sei es jedoch, dass dennoch 1.172 Personen im Regionalverband aus ihrem geringen Regelsatz auch noch Mietkosten dazu bezahlen müssten, so der Fraktionsvorsitzende Jürgen Trenz.
Die Rechtslage sei eindeutig! Die Behörden seinen verpflichtet die angemessenen Kosten der Wohnung in vollem Umfang zu erstatten.
Die Ansicht von Regionalverbandsdirektor Gillo, dass man hier den Spagat zwischen einer brauchbaren Wohnung und den vertretbaren Kosten schaffen müsse sei falsch.
Die Aussage sei umso unverständlicher als der Regionalverband sich gerade zwei neue Personalstellen, an der Haushaltsdiskussion vorbei, genehmigt habe.
Wenn Arbeitslose und Sozialrentner keine günstige Wohnung im Rahmen der Richtwerte fänden, müssten auch höhere Mieten übernommen werden. Alles andere widerspreche der gültigen Rechtslage. Betroffene seien gut beraten, wenn Sie gegen die unzureichende Gewährung der Wohnkosten einen begründeten Widerspruch einlegten. Bei Ablehnung stehe der Weg zum Sozialgericht offen. Es bestünden realistische Chancen spätestens dort teilweise oder in vollem Umfang Recht zu bekommen, so DIE LINKE abschließend.

text.DIE LINKE Fraktion im Regionalverband
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red.zbs