Die Staatsanwaltschaft klagt an

Anklage gegen zwei Pathologen aus St. Ingbert. Die Staatsanwaltschaft klagt an

Die Staatsanwaltschaft Saarbrücken hat am 12.10.2020 gegen zwei Ärzte Anklage zum Landgericht –Große Strafkammer –Saarbrücken erhoben. Dem Angeschuldigten Dr. H wird gefährliche Körperverletzung sowie in zwei Fällen schwere Körperverletzung und in einem weiteren Fall Körperverletzung mit Todesfolge vorgeworfen, §§224, 226, 227 StGB. Dem Angeschuldigten Dr. P. wird fahrlässige Körperverletzung in zwei Fällen vorgeworfen, §229 StGB. Nach dem Ergebnis der Ermittlungen soll der Angeschuldigte Dr. H. Betreiber eines pathologischen Instituts in St. Ingbert gewesen sein, in dem der Angeschuldigte Dr. P. angestellt war. Im Zeitraum Februar 2017 bis März 2019 sollen die Angeschuldigten im Zusammenhang mit der Untersuchung von Gewebeproben bei Außerachtlassender Facharztstandards gravierende Fehldiagosen erstellt haben, in deren Folge die betroffenen Patienten ohne tatsächliche Indikation behandelt und dadurch gesundheitlich erheblich beeinträchtigt worden sein sollen. So sollen unzutreffend Krebserkrankungen bzw. in einem der Fälle ein Myom diagnostiziert worden sein, weshalb in den den Angeschuldigten Dr. P. betreffenden beiden Fällen jeweils grundlosdie Prostata entfernt worden sein soll und in den den Angeschuldigten Dr. H .betreffenden fünf Fällen beispielsweise Teile des Darms, des Oberkiefers und des Gaumens entfernt worden sein sollen bzw. grundlos eine Chemotherapie durchgeführt worden sein soll.Einer der Patienten soll 2018 im Alter von 55 Jahren infolge von Komplikationen im Nachgang einer solchen OP verstorben sein. Während der Angeschuldigte Dr. P. allein sorgfaltswidrig gehandelt haben soll, besteht nach dem Ergebnis der Ermittlungen hinsichtlich des Angeschuldigten Dr. H. der Verdacht, dieser habe im Bewusstsein eigener Erkrankungen und zu hoher Arbeitsbelastung die Erstellung von Fehldiagnosen mit den entsprechenden Weiterungen billigend in Kauf genommen und somit vorsätzlich gehandelt. Das Verfahren kam in Gang aufgrund einer Strafanzeige des Winterbergklinikums in Saarbrücken. Die Angeschuldigten haben sich zu den Vorwürfen nicht geäußert. Die Beweisführung soll durch Zeugen, Sachverständigengutachten und die Vorlage von Unterlagen erfolgen.Wegen weiterer Verdachtsfälle, die nicht Gegenstand der Anklageschrift sind, werden die Ermittlungen fortgeführt.

Die Staatsanwaltschaft weist ausdrücklich darauf hin, dass das Urteil über die Schuld nur den Gerichten zusteht und dass jemand solange als unschuldig zu gelten hat, wie ihm nicht durch rechtskräftiges gerichtliches Urteil seine Schuld nachgewiesen ist.

text.staatsanwaltschaft saarbrücken
foto.symbol
red.zbs / mp