Verbraucherschutzminister Jost warnt Hausbesitzer vor Betrügern.
Wintergärten sind beliebt, auch im Saarland. Betrüger nutzen das derzeit, um Hauseigentümern mit Lockangeboten teure Verträge unterzuschieben. Die Masche: Den Wintergarten-Käufern wird ein erheblicher Preisnachlass in Aussicht gestellt, wenn sie im Gegenzug einen speziellen Werbevertrag unterzeichnen. Die Bedingungen klingen annehmbar: Die Käufer müssten demnach ihren Wintergarten nur alle paar Monate für Interessenten öffnen und für den Wintergarten werben. Zudem könnten sie den Wintergarten in Raten abbezahlen.
In Wahrheit ist das erste Dokument, das den Opfern zur Unterschrift vorgelegt wird, bereits ein endgültiger Kaufvertrag: Der Preis des Wintergartens ist sofort fällig, Ratenzahlung und Rabat-Versprechen werden im Kleingedruckten aufgehoben. Zudem ist der Wintergarten meist ein billiges Modell und viel weniger wert, als im Verkaufsgespräch behauptet wird.
Verbraucherschutzminister Reinhold Jost warnt deshalb die Verbraucher: „Vorsicht bei dieser Art von Geschäften! Seien Sie skeptisch, wenn Ihnen unaufgefordert per Brief oder an der Haustür ein exklusives ‚Sonderangebot‘ oder unglaubliche Rabatte angepriesen werden. Und vor allem: Lesen Sie jeden Vertrag genau durch, bevor Sie unterzeichnen.“
Mit diesen Tricks werden Verbraucher aufs Glatteis geführt:
Der Verkäufer gibt vor, zuerst ein unverbindliches Gespräch führen zu wollen, um Vertrauen zu gewinnen und lässt sich ein zweites Mal einladen, ohne zuvor den Vertrag zu zeigen. So verlieren Verbraucher das 14-tägige Widerrufsrecht, das ihnen bei einem Spontankauf an der Haustür zustünde.
Der Verkäufer hält den Verbraucher wortreich davon ab, den Vertrag genau zu lesen, und drängt plötzlich zur Unterschrift.
Anstelle einer Einzugsermächtigung wird ein Überweisungsträger zur Unterschrift vorgelegt. Doch nur Abbuchungen per Einzug sind sechs Wochen lang rückbuchbar, Überweisungen nicht!
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red.zbs