Diesel-Affäre erfordert stärkeren Verbraucherschutz

Ries: „Einführung von Musterklagen notwendiger denn je“ Diesel-Affäre erfordert stärkeren Verbraucherschutz

Die Verbraucherexpertin der SPD-Landtagsfraktion Isolde Ries sieht eine große Notwendigkeit, die Möglichkeit von Sammelklagen einzuführen, vor allem vor dem Hintergrund der aktuellen Diesel-Affäre. Heiko Maas hat sich in seinem Amt als Bundesjustizminister für die Einführung von Musterfeststellungsklagen stark gemacht und bereits einen Gesetzesentwurf vorgelegt, gescheitert ist dies in der letzten Legislatur allerdings an der Union. „Dass in diesem Bereich der Schutz für Verbraucherinnen und Verbraucher verstärkt werden muss, hat die Diesel-Affäre eindrücklich gezeigt. Dort wo der Einzelne denkt, eine Klage lohne sich nicht oder die Kosten dafür seien zu hoch, ermöglichen Sammelklagen, sich kostengünstig gemeinsam mit weiteren Geschädigten an einer Klage auch gegen große Konzerne zu beteiligen“, sagt Ries. So könnten Kunden von VW beispielsweise bei Schadensersatzansprüchen von einer Sammelklage profitieren. Ries sieht den Bedarf nicht nur auf nationaler Ebene, sondern auch auf EU-Ebene. Es gebe bereits einige europäische Länder, in denen es die Möglichkeit zu Sammelklagen gibt. „Das Ganze zu vereinheitlichen wäre sinnvoll!“, sagt Ries. „Das Thema Musterfeststellungsklagen beschäftigt den Bundestag bereits seit längerem, mit dem Ergebnis, dass Heiko Maas einen Gesetzesentwurf vorgelegt hat, den die Union abgewiesen hat. Für mich ganz klar: Die Union hat hier eine wichtige Entscheidung für die Verbraucher in Deutschland blockiert“, klagt Ries und zeigt sich zuversichtlich, dass es in dieser Legislatur gelingen wird, denn schließlich seien die Musterfeststellungsklagen ein wichtiges Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag. „Ich bin zuversichtlich, dass Bundesjustizministerin Katarina Barley das Thema als eines der ersten Themen auf die Tagesordnung setzen wird, damit Verbraucherinnen und Verbraucher schnellstmöglich ihre Interessen gegenüber großen Konzernen vor Gericht durchsetzen können.“

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red.zbs