Feuerwehr verhindert übergreifen auf Mehrfamilienhaus.
Von ZBS Redaktion
Neunkirchen. Am heutigen späten Donnerstagnachmittag, 19.01.17 wurde die Feuerwehr Neunkirchen gegen 17:45 Uhr, über Sirenen zu einem Garagenbrand in die Jakobstraße alarmiert.
Ein Bewohner bemerkte den Brand und öffnete die Garage, wobei ihm eine Stichflamme entgegen kam. Er konnte vier Roller und weitere Gegenstände aus der brennenden Garage retten. Ein weiterer Roller konnte er nur noch in Vollbrand auf den Gehweg ziehen. Hierbei wurde er und zwei weitere Personen durch Verbrennungen und Rauchgase verletzt. Sie mussten aber nach Kontrolle durch den Rettungsdienst nicht in ein Krankenhaus. Dichter Rauch drang aus der Garage und mehrere Explosionen waren zu hören. Unter schwerem Atemschutz drang ein Trupp in die Garage ein, der den Brand schnell unter Kontrolle brachte. Danach wurde der brennende Roller vor der Garage abgelöscht. Rauch zog an der ganzen Fassade hoch, wobei diese durch den Ruß leicht beschädigt wurde. Durch das schnelle eingreifen der Feuerwehr konnte ein übergreifen auf das Mehrfamilienhaus verhindert werden. Es entstand in der Garage hoher Sachschaden und an einem Roller ein Totalschaden. Brandursache sowie die Schadenshöhe sind derzeit nicht bekannt. Die Ermittlungen wurden bezüglich der Polizei aufgenommen.
Im Einsatz waren zwei Fahrzeuge und ca. 20 Einsatzkräfte der Freiwilligen Feuerwehr Neunkirchen-Innenstadt, der Wehrführer, zwei Rettungswagen des ASB und der Feuerwehr sowie zwei Kommandos der Polizei.
Anmerkung: Zahlreiche Schaulustige zog es bei dem Einsatz an, die ihr Handy zückten und mit Handys Videoaufnahmen machten. Die Polizei musste sogar einmal eingreifen und die Schaulustigen auffordern den Einsatzbereich weiträumig zu verlassen. Gaffer die Einsatzkräfte Behindern oder Aufnahmen machen müssen mit folgenden Konsequenzen rechnen: Platzverweis, Bußgeld bis zu einer Haftstrafe. Schaulustige die mit Ihrem Handy Foto- oder Videomaterial fertigen, müssen damit rechnen das ihr Handy oder Ihre Kamera beschlagnahmt wird oder sie aufgefordert werden das Foto- oder Videomaterial zu löschen.
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