Landgericht verurteilt „Liebes-Betrüger“ zu acht Jahren Freiheitsstrafe
Das Landgericht Saarbrücken hat nach mehrmonatiger Hauptverhandlung am heutigen Mittwoch (20.03.2024) drei Angeklagte im Alter zwischen 24 und 43 Jahren wegen gewerbsmäßigen Betrugs zu Freiheits- bzw. Jugendstrafen verurteilt. Der 33-jährige Hauptangeklagte aus Saarbrücken wurde zu acht Jahren Freiheitsstrafe, zwei weitere Angeklagte wegen Beihilfe zum Betrug zu zwei Jahren und sechs Monaten Freiheitsstrafe bzw. einem Jahr und sechs Monaten Jugendstrafe, letztere ausgesetzt zur Bewährung, verurteilt.
Die Staatsanwaltschaft legte den Angeklagten insgesamt mehr als einhundert einzelne Betrugstaten zum Nachteil von vier Geschädigten im gesamten Bundesgebiet zur Last. Sie sollen sich nach den Feststellungen des Gerichts auf Dating-Portalen als fiktive – männliche wie weibliche – Personen ausgegeben und den Geschädigten Interesse an dem Eingehen einer Liebesbeziehung vorgetäuscht haben. Im weiteren Verlauf sollen sie den Geschädigten sodann mehrfach Notlagen verschiedener Art, meist im Zusammenhang mit angeblichen finanziellen Problemen auf Auslandsreisen, vorgespiegelt haben, um von diesen leihweise bis zu fünfstellige Beträge unter Vortäuschung angeblicher Rückzahlungsbereitschaft und –fähigkeit zu erhalten.
Hierdurch soll der Hauptangeklagte von den vier Opfern mittleren Alters über den Tatzeitraum von rund sieben Jahren einen Gesamtbetrag von mehr als 500.000,- EUR erlangt haben, um davon seinen aufwändigen Lebensstil zu finanzieren. Die gutgläubigen Geschädigten hatten sich hierfür teilweise selbst verschuldet.
Die Angeklagten gingen nach der Masche des sog. Romance-Scamming vor. Bei der dem früheren „Heiratsschwindel“ ähnlichen Methode in der digitalen Welt handelt es sich – vergleichbar dem Enkeltrick – um ein modernes Massenphänomen, bei dem Täter auf Partnerschaftsbörsen im Internet Profile für tatsächlich nicht existente Personen anlegen, über welche sie sodann mit den späteren Opfern in Kontakt treten, um diesen unter Vorspiegelung einer angeblichen Liebesbeziehung ihr Geld aus der Tasche zu ziehen. In dem Verfahren ist Staatsanwaltschaft und Polizei ein vergleichsweise seltener Ermittlungserfolg gelungen, da hier mit dem Hauptangeklagten mutmaßlich einer der tatsächlichen, regelmäßig auf Verschleierung ihrer Identität und der Geldflüsse
bedachten Hintermänner ermittelt werden konnten.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Staatsanwaltschaft weist ausdrücklich darauf hin, dass bis zur Rechtskraft der Verurteilung die Angeklagten als unschuldig gelten.
Quelle. Staatsanwaltschaft Saarbrücken