Erhöhung der Ehrenamtspauschale

„Die richtige Wertschätzung für die ehrenamtliche Arbeit vor Ort.“  Erhöhung der Ehrenamtspauschale

Der kommunalpolitischer Sprecher der SPD-Landtagsfraktion Reiner Zimmer begrüßt die von Bundesfinanzminister Olaf Scholz initiierte Änderung der Lohnsteuerrichtlinie:
„Die Erhöhung der Ehrenamtspauschale ist eine notwendige und richtige Wertschätzung für die ehrenamtliche Arbeit vor Ort. Vor allem kommunale Mandatsträger in den Räten, ehrenamtliche Hilfskräfte und Feuerwehrleute können von dieser Erleichterung profitieren. Die Aufwandsentschädigungen aus öffentlichen Kassen und Verbänden können nun leichter und umfassender von ehrenamtlich tätigen Personen steuerfrei gestellt werden. Der Mindestbetrag wurde von 200 Euro auf 250 Euro monatlich angehoben und damit der sogenannten Übungsleiterpauschale gleichgesetzt. Bis 3000 Euro pro Jahr sind diese Einnahmen grundsätzlich steuerfrei gestellt. Die Erhöhung gilt wie die Übungsleiterpauschale rückwirkend zum 1. Januar 2021.“, sagt Reiner Zimmer.

Hintergrund:
Die Übungsleiterpauschale wurde bereits zum 1. Januar 2021 durch das Jahressteuergesetz 2020 auf 3.000 Euro jährlich, also 250 Euro monatlich, erhöht. Auf Initiative des Bundesfinanzministers Olaf Scholz hat die Bundesregierung am 24. März 2021 die Vierte Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Lohnsteuer-Richtlinien 2008 (Lohnsteuer-Änderungsrichtlinie 2021 – LStÄR 2021) beschlossen und damit die sogenannte Ehrenamtspauschale mit der Übungsleiterpauschale gleichgesetzt. In seiner 1004. Sitzung hat der Bundesrat am 7. Mai der Änderung der Lohnsteuer-Richtlinie zugestimmt.

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red.zbs / mp