Feuchttücher in Restmüll zu entsorgen
Der Zentrale Kommunale Entsorgungsbetrieb (ZKE) bittet Bürgerinnen und Bürger, Feuchttücher nicht über die Toilette, sondern über den Restmüll zu entsorgen. Die unsachgemäße Entsorgung der Feuchttücher kann zu Schäden an Hausabflussleitungen sowie am öffentlichen Kanalnetz führen. Die dabei entstehenden Kosten müssen die Verbraucher in den meisten Fällen selbst tragen.
Wegen der bequemen Handhabung sind Feuchttücher, wie zum Beispiel Baby- und Küchentücher, im Haushalt und bei der Körperhygiene häufig in Gebrauch. Bei einer Entsorgung über die Toilette verfangen sich die Tücher jedoch leicht in Abwasserpumpen und verstopfen Rohre. Grund dafür ist, dass die meisten Produkte aus einem Polyester-Viskose-Gemisch oder aus mit Kunstharzen gefestigten Fasern bestehen und daher reißfest und nicht kompostierbar sind. Auch das empfindliche biologische System von Kläranlagen wird durch Feuchttücher gestört.
„Während für die Reinigung von Hausabflussleitungen auf Privatgrundstücken die Hauseigentümer oder Mieter aufkommen müssen, betreffen Schäden am öffentlichen Kanalnetz alle Gebührenzahler“, so Iris Conrath, Abteilungsleiterin Grundstücksentwässerung beim ZKE. Richtig entsorgt werden feuchte Reinigungstücher über den Restmüll. Die meisten sind nicht kompostierbar. Sie sollten deshalb der Umwelt zuliebe nur zu besonderen Anlässen, wie zum Beispiel auf Reisen, genutzt werden. Eltern, die auf Babytücher angewiesen sind, können als Alternative auf biologisch abbaubare Produkte ausweichen. Diese können dann gegebenenfalls auch über die Toilette entsorgt werden.
Auch Medikamente, Farben und Lacke, Chemikalien, Hygieneartikel sowie Fette und Speisereste gehören nicht in die Toilette. Denn auch diese Abfallprodukte schädigen die Kanäle und im schlimmsten Fall die Umwelt. Sie müssen deshalb entweder über die Graue Restmülltonne entsorgt oder als Sondermüll im Wertstoffzentrum abgegeben werden.
text.stadt saarbrücken
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red.zbs