Festnahme und Verurteilung einer Taschendiebin

Täterin wurde im Beschleunigten Verfahren“ zu vier Monaten Freiheitsstraße auf Bewährung und zu 100 Arbeitsstunden verurteilt Festnahme und Verurteilung einer Taschendiebin

Rehlingen. Mitarbeiter eines Supermarktes in Rehlingen riefen am vergangenen Dienstag die Polizei, als sie im Markt eine des Taschendiebstahls verdächtige Frau festhielten. Die Personenbeschreibung dieser 30 Jahre alten Bulgarin passte auf die einer bis dahin noch unbekannten mutmaßlichen Taschendiebin, die verdächtigt wurde, am selben Tag eine Tat in einem Discounter in Wallerfangen begangen zu haben. Durch eine danach intern gesteuerten Warnmeldung der Marktkette wurde unter anderem die Belegschaft der Filiale in Rehlingen dahingehend sensibilisiert, auf Tatverdächtige zu achten. Der durch die Polizeibeamten der PI Saarlouis im Anschluss festgenommenen Frau wurden, durch an diesem Tag von Überwachungskameras gemachte Videoaufzeichnungen, mehrereTaschendiebstähle nachgewiesen. Bei der Auswertung älterer Aufzeichnungen vom November 2019 konnte sie bei weiteren Taten in Warenhäusern in Homburg, Bous, Saarlouis und Saarbrücken dabei beobachtet werden, als sie anderen Leuten in die Tasche oder die Handtasche griff, um sich zu bereichern. Nicht nur im Saarland ist sie einschlägig aktiv gewesen. Durch die Staatsanwaltschaften Lübeck (Schleswig-Holstein) und Verden (Niedersachsen) wurde sie wegen Diebstahls zur Aufenthaltsermittlung ausgeschrieben. In den polizeilichen Informationssystemen ist sie mehrfach wegen Taschendiebstahl, Diebstahl und Bandendiebstahl erfasst. Zeugenaussagen zufolge besteht auch der Verdacht, dass die Beschuldigte nicht alleine agierte. In verschiedenen Fällen des Taschendiebstahls in Einkaufsmärkten wurden vor den eigentlichen Tatausführungen Gruppen bettelnder Personen vor den Geschäften beobachtet. Gestern wurde die Beschuldigte durch Beamte des Kriminaldienstes Saarlouis einem Richter beim Amtsgericht in Saarbrücken vorgeführt. Im sogenannten Beschleunigten Verfahren“ wurde sie wegen zweier zweifelsfrei nachgewiesener Taschendiebstählen zu vier Monaten Freiheitsstraße, die auf Bewährung ausgesetzt wurden und zu 100 Arbeitsstunden verurteilt, die innerhalb der nächsten zwei Monate abzuleisten sind.

text.polizei saarlouis
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